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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 201 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 170Fedlex · Erläuternder Bericht
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Die Konzentrationen der Metalle und Metalloide sollte daher so weit wie möglich reduziert werden.
Schokolade und Kakaopulver können hohe Cadmium-Gehalte aufweisen und sind wichtige Expositionsquellen für Menschen. In gewissen Anbauregionen sind die Böden cadmiumhaltig, was eine Anreicherungvon Cadmium in den Kakaopflanzen zur Folge hat. In der EU gelten ab 1. Januar 2019 Höchstgehalte für Cadmium in Kakao- und Schokoladeerzeugnissen4. Die EU-Höchstgehalte sind nicht unumstritten und lösten Diskussionen im Codex Committee on Contaminants in Foods (CCCF) aus. Im Frühjahr 2016 wird das CCCF über Cadmium in Kakao- und Schokoladeerzeugnissen beraten und eine globale Lösung anstreben. Es werden Empfehlungen ausgearbeitet, damit die betroffenen Regionen den Cadmiumeintrag möglichst minimieren können. Die Schweiz verfolgt die Entwicklungen im CCCF aufmerksam, verzichtet vorläufig aber auf einen rechtlich fixierten Höchstgehalt.
Anhang 4
Anhang 4 legt die Höchstgehalte für 3-Monochlorpropan-1,2-diol (3-MCPD) fest. 3-MCPD bildet sich in fett- und salzhaltigen Lebensmitteln, die bei ihrer Herstellung hohen Temperaturen ausgesetzt wurden. Zuerst wurde dieser Kontaminant in hydrolysierten Pflanzenproteinen und Sojasaucen gefunden, welche als Hauptquellen gelten. Um die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge nicht zu überschreiten, wurde für 3-MCPD in hydrolysierten Pflanzenproteinen und Sojasaucen Höchstgehalte festgelegt.
Anhang 5
Anhang 5 legt die Höchstgehalte für Dioxine und PCB fest. Diese Stoffe sind als Umweltschadstoffe ubiquitär. Sie sind schwer abbaubar und reichern sich aufgrund ihrer Fettslöslichkeit in der Nahrungskette an. Dadurch stellen sie ein potentielles Gesundheitsrisiko dar. Die Belastung über die Nahrung soll langfristig und nachhaltig minimiert werden.
Anhang 6
Anhang 6 legt die Höchstgehalte für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) fest. PAK kommen in verschiedenen Lebensmitteln vor, wie z. B. Getreideflocken, Pflanzenölen, Kaffee, selbstgekochten Lebensmitteln, wo sie normalerweise durch Zubereitungsarten wie Räuchern, Erhitzen oder Trocknen entstehen, oder in Fisch und Meeresfrüchten aus verunreinigten Gewässern. Bei der häuslichen Zubereitung von Lebensmitteln, wie z.B. beim Grillieren, Braten und Räuchern, vor allem beim Grillieren mit Holzkohle, können hohe Konzentrationen von PAK entstehen.
Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit wurden Höchstgehalte für Benzo(a)pyren, Benz(a)anthracen, Benzo(b)fluoranthen und Chrysen festgelegt.
4 Verordnung (EU) Nr. 488/2014 der Kommission vom 12. Mai 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 bezüglich der Höchstgehalte für Cadmium in Lebensmitteln; ABl. L 138 vom 13.5.2014, S. 75.