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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 201 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 191Fedlex · Erläuternder Bericht

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Erläuterungen zur

Hygieneverordnung des EDI (HyV)

I. Ausgangslage

Die vorliegende Revision vereint die Anpassungen, die sich aus der Revision des Lebensmittelgesetzes (LMG) einschliesslich des entsprechenden Verordnungsrechts ergeben mit denjenigen der jährlichen Aktualisierung, die aufgrund von Anhang 11 betreffend veterinärhygienische und tierzüchterische Massnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen des Landwirtschaftsabkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweiz und der EU vorgenommen werden müssen. Die Änderungen sind in erster Linie technischer Natur. Im Einzelnen geht es um:

 Unveränderte Übernahme der Bestimmungen der Verordnung des EDI vom 11. Mai 2009 über die hygienische Milchverarbeitung in Sömmerungsbetrieben1 in die Hygieneverordnung;

 Anpassung der Anhänge analog der Verordnung (EG) 2073/20052;

 Übernahme der mikrobiologischen Kriterien bei der Schlachttieruntersuchung aus der Anleitung "Durchführung von mikrobiologischen Untersuchungen im Rahmen der Selbstkontrolle von Schlachtbetrieben" vom 3. Oktober 2006 des ehemaligen Bundesamtes für Veterinärwesen;

 Streichen des Grenzwertes für Pseudomonas aeruginosa, da dieser neu in die Verordnung des EDI über kosmetische Mittel integriert wird.

Inhaltliche Neuerungen betreffen vor allem die Übernahme der EU-Bestimmungen über tiefgefrorene Lebensmittel, die Übernahme des neuen Wertes für die Salmonellen-Untersuchung bei den Schlachttierkörpern der Schweine sowie die Definition eines Prozesshygienekriteriums für Campylobacter bei der Geflügelschlachtung. Zudem muss auf Grund des neuen Lebensmittelgesetzes (Abschaffung des Grenz-/Toleranzwertkonzepts) der bisherige Anhang 2 gestrichen werden.

Eine Totalrevision drängt sich auf, weil sowohl die einzelnen Kapitel im hinteren Teil der Verordnung wie auch die Anhänge einer vollständigen Revision unterzogen werden, was sich auf die Gliederung auswirkt. Auch fällt der bisherige Anhang 2 weg. Darüber hinaus werden die Bestimmungen der Verordnung über die hygienische Milchverarbeitung in Sömmerungsbetrieben in die vorliegende Verordnung überführt.

1 SR 817.024.2

2 Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel, ABl. L 338 vom 22.12.2005, S. 1; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 217/2014 der Kommission vom 7. März 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005, ABl. L 69 vom 8.3.2014, S. 93.