Berichte

Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 201 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 53Fedlex · Erläuternder Bericht

geregelt. Die VKKL regelt weiterhin die Anforderungen an die Kontrolle der Primärproduktion, jedoch nur im Zusammenhang mit der Vergabe von Subventionen oder Direktzahlungen. Folglich müssen der Ingress, die Artikel 1–5 sowie der Anhang 1 angepasst werden, um diese Trennung von Gegenstand und Zuständigkeiten deutlich zu machen und Doppelspurigkeiten mit der neuen NKPV zu vermeiden.

Die Änderung von Artikel 12 Absatz 5 der Organisationsverordnung vom 28. Juni 20002 für das Eidgenössische Departement des Innern (OV-EDI) betrifft nur den französischen Text.

Anhänge

Der Anhang 1 umfasst drei Listen. In der Liste 1 sind die Zeitspannen zwischen zwei Kontrollen bei Betrieben der Primärproduktion und in der Liste 2 jene bei Betrieben mit der Primärproduktion vor- und/oder direkt nachgelagertem Tätigkeitsbereich aufgeführt. Die Liste 3 deckt die Betriebe ab, die vorwiegend im Bereich der Produktion und des Inverkehrbringens von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen tätig sind.

Die in diesen Tabellen festgeschriebenen maximalen Zeitspannen in Jahren zwischen zwei Kontrollen dürfen nicht überschritten werden. Diese Zeitspannen wurden von den Risikomanagern aus jedem Bereich bestimmt, wobei unter anderem die verfügbaren Ressourcen sowie eine produkt- und prozessbezogene Risikoanalyse dieser Betriebe, die grössten potenziellen Risiken bei diesen Produkten und die Möglichkeit der Risikobewältigung dieser Betriebe berücksichtigt wurden.

In Anhang 2 ist die Liste der nationalen Produktekampagnen aufgeführt.

2 SR 172.212.1