Berichte

Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 201 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 54Fedlex · Erläuternder Bericht

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Erläuterungen zur

Änderung der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK; SR 817.190) und zur Änderung der Verordnung des EDI über die Hygiene beim Schlachten (VHyS; SR 817.190.1)

I. Ausgangslage

Bei der Totalrevision der Verordnungen über das Schlachten und die Fleischkontrolle bzw. über die Hygiene beim Schlachten (VSFK, SR 817.190 und VHyS; SR 817.190.1 [beide vom 23. November 2005]), die per 1. Januar 2006 in Kraft getreten sind, wurden zur Untersuchung und Verarbeitung von Jagdwild nur rudimentäre Regelungen erlassen. Aus diesem Grund weist die VSFK diesbezüglich einige Inkonsistenzen auf, die für den Vollzug problematisch sind und nun bereinigt werden sollen. Nach einer Konsultation der Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte wurden die vorliegenden Änderungen unter Einbezug der betroffenen Stellen (Bundesamt für Umwelt, Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte, Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker sowie schweizerische Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz) erarbeitet.

Verstärkt werden sollen insbesondere die Eigenverantwortung der Jägerinnen und Jäger sowie der Informationsfluss entlang der Lebensmittelkette. Die Lebensmittelhygiene soll fester Bestandteil der Ausbildung zur Jägerin bzw. zum Jäger werden. Dies gilt auch für die vertiefte Ausbildung zur „fachkundigen Person“, mit welcher Fachkenntnisse zur Beurteilung des erlegten Jagdwildes erworben werden.

In Bezug auf die Fleischuntersuchung von Hausschweinen bringt ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) neue Erkenntnisse, die ebenfalls mit der vorliegenden Änderung umgesetzt werden sollen.

Schliesslich dient die vorliegende Revision der VSFK und der VHyS auch dazu, die Bestimmungen der beiden Verordnungen an das neue Lebensmittelgesetz vom 20. Juni 2014 (LMG; BBl 2014 5079) anzupassen.

II. Wichtigste Änderungen

1. Jagdwild

Die bisherige Unterscheidung der Fleischuntersuchungsvorschriften nach der Grösse des Betriebs, der das Wild weiterbearbeitet, soll durch die risikobasierte Unterscheidung nach der Vertriebsreichweite abgelöst werden. Zu diesem Zweck soll die Betriebskategorie „Wildbearbeitungsbetrieb“ eingeführt werden. Es handelt sich dabei um einen Schlacht- oder einen an-