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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 201 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 95Fedlex · Erläuternder Bericht
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Erläuterungen zur
Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV)
I. Ausgangslage
Am 6. Dezember 2011 wurde die Verordnung (EU) Nr. 1169/20111 des Europäischen Parlamentes und des Rates betreffend der Information der Verbraucher über Lebensmittel publiziert. Diese Verordnung (die Lebensmittelinformationsverordnung; LMIV) regelt „jede Information, die ein Lebensmittel betrifft und dem Endverbraucher durch ein Etikett, sonstiges Begleitmaterial oder in anderer Form einschliesslich über moderne technologische Mittel oder mündlich, zur Verfügung gestellt wird. Sie dient vor allem der „Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus mit gleichzeitigem reibungslosem Funktionieren des Binnenmarktes“. Mit der Publikation dieser Verordnung wurden gleichzeitig gewisse Änderungen bezüglich der „nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben2“ vorgenommen.
Damit keine neuen Handelshemmnisse entstehen, wurde im Rahmen der Anpassung des Verordnungsrechts an das neue Lebensmittelgesetz beschlossen, die LMIV möglichst deckungsgleich in das Schweizerische Recht einzuarbeiten. Wo bereits ähnliche Bestimmungen in Kraft sind, wird am zur Zeit geltenden Wortlaut festgehalten. In der LMIV werden in den Artikeln nur die Grundsätze geregelt, die Einzelheiten werden in 15 Anhängen detailliert ausgeführt. Diese Aufteilung wird in die vorliegende neue Verordnung übernommen. Am Prinzip, dass auch die Anforderungen an nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in die Information an Konsumentinnen und Konsumenten einbezogen werden, wird festgehalten. Die neue Verordnung ersetzt die zur Zeit gültige Verordnung des EDI vom 23. November 20053 über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV).
1Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011
betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien
2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission, ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 18.
2Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über
nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, ABl. L 404 vom 30.12.2006, S. 9.