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Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 168 Seiten

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Änderungen ADR 2015 Dokument 1.1

"Managementsystem".

Der letzte Satz erhält folgenden Wortlaut:

"Die Neuaufnahme der Herstellung solcher radioaktiver Stoffe in besonderer Form darf nicht genehmigt werden."

Kapitel 1.7 Der Titel erhält folgenden Wortlaut:

"Kapitel 1.7 Allgemeine Vorschriften für radioaktive Stoffe".

1.7.1.1 Der zweite und dritte Satz erhalten folgenden Wortlaut:

"Diese Standards basieren auf den IAEA Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material, Ausgabe 2012, IAEA Safety Standards Series No. SSR-6, IAEA, Wien (2012). Das erläuternde Material ist in «Advisory Material for the IAEA Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material (2012 edition)», IAEA Safety Standards Series No. SSG-26, IAEA, Wien (2014) enthalten."

1.7.1.2 Im zweiten Satz des letzten Unterabsatzes "das Aufstellen von Anforderungen

an" ändern in:

"das Aufstellen von Bedingungen für".

1.7.1.4 Der Einleitungssatz erhält folgenden Wortlaut:

"Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:".

In den Absätzen a), b) und c) "radioaktiver Stoffe" ändern in:

"radioaktive Stoffe".

Einen neuen Absatz d) mit folgendem Wortlaut einfügen:

"d) radioaktive Stoffe, die sich im Organismus oder auf dem Körper einer Person befinden, die nach einer zufälligen oder unfreiwilligen Aufnahme radioaktiver Stoffe oder nach einer Kontamination zur medizinischen Behandlung befördert wird;".

Die bisherigen Absätze d) bis f) werden zu e) bis g).

Im neuen Absatz e) (bisheriger Absatz d)) "radioaktiver Stoffe" ändern in:

"radioaktive Stoffe".

Der neue Absatz f) (bisheriger Absatz e)) erhält folgenden Wortlaut:

ENTWURF"f) natürliche Stoffe und Erze, die in der Natur vorkommende Radionuklide enthalten (und die bearbeitet worden sein können), vorausgesetzt, die Aktivitätskonzentration dieser Stoffe überschreitet nicht das Zehnfache der in der Tabelle in Absatz 2.2.7.2.2.1 angegebenen oder gemäß den Absätzen 2.2.7.2.2.2 a) und 2.2.7.2.2.3 bis 2.2.7.2.2.6 berechneten Werte. Bei natürlichen Stoffen und Erzen, die in der Natur vorkommende Radionuklide enthalten, die sich nicht im säkularen Gleichgewicht befinden, muss die