Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/107: Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte; BG über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne · 16 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte und zum Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne

Gewinnverlagerungsrisikos und allfällige weitere Untersuchungen bei den betroffenen Unternehmen. Dies sei in der Botschaft zu erwähnen.

Für den Fall von Konflikten muss nach Ansicht der FDP ein unbürokratisches Verfahren zur Verfügung stehen, damit Unternehmen nicht ins Kreuzfeuer von Steuerbehörden geraten. Zudem verlangt sie, dass einheitliche und klare Regeln für alle OECD-Staaten gelten und durchgesetzt werden.

Für die SBVg ist es wichtig, dass bei der Erstellung der länderspezifischen Berichte die Daten aus den bestehenden Systemen gezogen werden können. Eine allfällige Verordnung solle daher nicht detailliert festlegen, welche Daten benutzt werden müssen, vielmehr solle eine möglichst flexible Lösung vorgesehen werden. Weiter sei wichtig, dass die länderspezifischen Berichte der Konzerne in sich konsistent und aussagekräftig seien. Weniger wichtig sei hingegen, dass alle berichtenden Unternehmensgruppen die Zahlen in derselben Form lieferten.

Sollte der Inhalt des länderbezogenen Berichtes in einer Verordnung geregelt werden, findet Economiesuisse eine Konsultation der betroffenen Unternehmen äusserst wichtig. Für eine solche Konsultation der betroffenen Unternehmen im Rahmen der Ausarbeitung der Bestimmung zum Inhalt der länderbezogenen Berichte sprechen sich auch SBVg, SVV und Expertsuisse aus.