Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/107: Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte; BG über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne · 16 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte und zum Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne

1. Ausgangslage

1.1. Einleitung

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die G20- Staaten gehen mit ihrem gemeinsamen Projekt BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) gegen Gewinnverkürzung und -verschiebung vor. Insbesondere soll das Zusammenwirken nationaler Steuergesetzgebungen keine doppelte Nichtbesteuerung der Steuerpflichtigen mehr ermöglichen.

Die OECD veröffentlichte am 19. Juli 2013 den Aktionsplan BEPS, der insgesamt 15 Massnahmen umfasst. Die OECD hat am 5. Oktober 2015 die Schlussberichte dieses sogenannten BEPS-Projekts publiziert. Einzelne Arbeiten konnten noch nicht ganz abgeschlossen werden, sie sollen aber bis Ende 2016 vorliegen. Die Schweiz war in allen Arbeitsgruppen der OECD zum BEPS-Projekt aktiv beteiligt.

Der Bundesrat hat am 11. September 2015 über die Genehmigung der Ergebnisse des BEPS-Projekts eine Aussprache geführt. Er hat die Schweizer Delegation ermächtigt, den Ergebnissen an der Sitzung des OECD-Fiskalkomitees vom 21. September 2015 zuzustimmen.

Dementsprechend hat die Schweiz am 27. Januar 2016 das multilaterale Abkommen über den Austausch der länderbezogenen Berichte (ALBA-Vereinbarung) unterzeichnet. Die ALBA-Vereinbarung sieht vor, dass länderbezogene Berichte unter den Staaten und Hoheitsgebieten, in denen sich ein konstitutiver Rechtsträger des multinationalen Konzerns befindet, auszutauschen sind. Die ALBA-Vereinbarung eröffnet die Möglichkeit, den Austausch der länderbezogenen Berichte gestützt auf Art. 6 des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) umzusetzen. Damit der Austausch länderbezogener Berichte effektiv durchgeführt werden kann, muss die ALBA-Vereinbarung zuerst mittels Notifikation an das Sekretariat des Koordinierungsgremiums der OECD aktiviert werden.

1.2. Inhalt der Vorlage

Die Bekämpfung der Steueroptimierung multinationaler Unternehmen ist zu einem zentralen Anliegen der internationalen Staatengemeinschaft geworden. Mehrere Massnahmen des BEPS-Projekts bezwecken die Verbesserung der Transparenz bei der Besteuerung multinationaler Unternehmen. Mit der Massnahme 13 wird die Verrechnungspreisdokumentation überprüft. Dabei wurde erkannt, dass die Transparenz für die Steuerverwaltungen durch die Bereitstellung von Informationen für die Bewertung erheblicher Risiken im Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden Verrechnungspreisen, der Gewinnverkürzung und -verlagerung zu verbessern ist. Der OECD-Bericht 2015 zur Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogenen Berichterstattung (Bericht zur Massnahme 13) sieht dazu die Umsetzung zur länderbezogenen Berichterstattung vor. Es handelt sich um einen Mindeststandard, zu dessen Umsetzung sich alle OECD- und G20-Staaten verpflichtet haben. Die Schweiz hat aktiv am BEPS-Projekt und der Erarbeitung dieses Mindeststandards mitgewirkt.

Der länderbezogene Bericht enthält Angaben, gegliedert nach den Staaten und Hoheitsgebieten, in denen der multinationale Konzern tätig ist, über die Umsätze und die gezahlten Steuern, andere Kennzahlen sowie Angaben über die wichtigsten wirtschaftlichen Tätigkeiten der konstitutiven Rechtsträger des multinationalen Konzerns. Der Bericht wird grundsätzlich von der Konzernobergesellschaft des multinationalen Konzerns erstellt und auf automatischer Basis den nationalen Steuerbehörden der Staaten und Hoheitsgebiete übermittelt, in denen der multinationale Konzern über einen konstitutiven Rechtsträger verfügt. Der länderbezogene Bericht