Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/107: Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte; BG über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne · 16 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte und zum Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne

soll die Bewertung erheblicher Risiken im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Verrechnungspreisen, der Gewinnverkürzung und -verlagerung ermöglichen.

Für die Umsetzung des automatischen Austauschs länderbezogener Berichte müssen in der Schweiz zuerst die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Diese umfassen:

 Das Amtshilfeübereinkommen vom 25. Januar 1988, welches durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens vom 1. Juni 2011 revidiert wurde. Das revidierte Amtshilfeübereinkommen wurde von der Bundesversammlung am 18. Dezember 2015 verabschiedet und soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

 Die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (Multilateral Competent Authority Agreement on the Exchange of Country-by-Country Reports; ALBA-Vereinbarung). Sie wird der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet. Sie ist Gegenstand dieser Vorlage.

 Das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBA-Gesetz). Es wird der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet. Es ist Gegenstand dieser Vorlage.

2. Vernehmlassungsverfahren und Auswertungskonzept

2.1. Vernehmlassungsverfahren

Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), dreizehn politische Parteien, drei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, acht gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 35 Vertreterinnen und Vertreter interessierter Kreise eingeladen.

Von den Eingeladenen haben sich 24 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH), die FDK, fünf politische Parteien (CVP, FDP, GPS, SP, SVP), vier gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (Economiesuisse, SBVg, SGB, SGV) sowie sieben Vertreterinnen und Vertreter interessierter Kreise (Alliance Sud, CP, Expertsuisse, Forum-SRO, SVV, SwissHoldings, Verband Schweizerischer Kantonalbanken) vernehmen lassen.

Ausserdem haben sich die FER, die Handelskammer beider Basel, Scienceindustries und Swatch Group vernehmen lassen.

FR, GE, SZ und UR schliessen sich der Stellungnahme der FDK an. Auch TI schliesst sich im Wesentlichen der FDK an.

Der Verband Schweizerischer Kantonalbanken verzichtet ebenfalls auf eine eigene Stellungnahme und schliesst sich der Stellungnahme der SBVg an. Die Handelskammer beider Basel schliesst sich im Wesentlichen der Stellungnahme von Economiesuisse an.

Sechs Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (Bundesgericht, Bundesverwaltungsgericht, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Städteverband, Stiftung für Konsumentenschutz, Übernahmekommission) verzichten auf eine Stellungnahme bzw. haben keine Bemerkungen.