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Vernehmlassung 2015/11: Revision des BG und der V über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB), Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV) · 21 Seiten
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Öffentliches Beschaffungswesen. V 172.056.11
3 Zusätzlich zu den Angaben nach Artikel 50 Absatz 4 des Gesetzes sind das Datum des Vertragsabschlusses und wo möglich der Zeitraum der Auftragsausführung anzugeben.
Art. 33 Statistik
(Art. 52)
Das SECO errechnet die Gesamtzahlen, erstellt die Statistiken nach Artikel XVI Ziffer 4 des WTO-Übereinkommens und schlüsselt diese nach Massgabe der Annexe 2 und 3 des WTO-Übereinkommens auf.
6. Kapitel: Planungs- und Gesamtleistungswettbewerb
(Art. 24)
Art. 34 Zweck
1 Planungs- und Gesamtleistungswettbewerbe dienen der Auftraggeberin zur Evaluation verschiedener Lösungen, insbesondere in konzeptioneller, gestalterischer, ökologischer, wirtschaftlicher oder technischer Hinsicht.
2 Die Bestimmungen der übrigen Kapitel dieser Verordnung gelten insoweit, als sie denjenigen dieses Kapitels nicht widersprechen.
Art. 35 Verhältnis zu verbandsrechtlichen Wettbewerbsbestimmungen
Die Auftraggeberin regelt das Wettbewerbsverfahren im Einzelfall. Sie kann dabei ganz oder teilweise auf einschlägige Bestimmungen von Fachverbänden verweisen, soweit solche Bestimmungen nicht denjenigen dieser Verordnung widersprechen.
Art. 36 Wettbewerbsarten
1 Planungswettbewerbe können durchgeführt werden zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen:
a. zu allgemein umschriebenen und abgegrenzten Aufgaben (Ideenwettbewerb);
b. zu klar umschriebenen Aufgaben und zur Ermittlung von geeigneten Vertragspartnern und Vertragspartnerinnen, welche diese Lösungen teilweise oder ganz realisieren (Projektwettbewerb).
2 Gesamtleistungswettbewerbe werden durchgeführt zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zu klar umschriebenen Aufgaben sowie zur Vergabe der Realisierung dieser Lösung.
Art. 37 Anzuwendendes Verfahren
1 Planungs- und Gesamtleistungswettbewerbe sind im offenen oder selektiven Verfahren auszuschreiben, sofern ihr Wert den massgebenden Schwellenwert nach der