Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/19: Aktualisierung der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge: Mehr Sicherheit und Umweltschutz für Strassenfahrzeuge · 31 Seiten
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K334-1510
46. Sind Sie damit einverstanden, dass Anhänger der Feuerwehr und des Zivilschutzes dieselbe
Beleuchtung aufweisen müssen wie Arbeitsanhänger (Aufhebung der Ausnahme in Art. 204 Abs. 3)?
JA Nein Total 510
Kantone 260
Institutionen, Verbände 250
und Organisationen Private 00
47. Sind Sie mit der Änderung der Regelung über Richtungsblinker an Fahrrädern einverstanden
(Art. 216 Abs. 4)?
JA Nein Total 533
Kantone 233
Institutionen, Verbände 290
und Organisationen Private 10
Die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) begrüsste den Vorschlag, wünschte aber, dass zusätzliche blinkende Lichter erlaubt bleiben, wenn sie rot sind.
Der Verband Pro Velo Schweiz akzeptierte den Vorschlag, beantragt aber dringend die Pflicht zur Typengenehmigung. Eine solche müsse sicherstellen, dass Richtungsblinker an Fahrrädern nicht mit anderen blinkenden Lichtern verwechselt werden können und dass klar erkennbar sei, in welche Richtung sie blinkten und dass sie bezüglich Helligkeit auch am Tag gut wahrgenommen werden könnten.
Der Kanton BE äusserte ebenfalls Bedenken betreffend die korrekte Anbringung und sichere Wahrnehmbarkeit der Richtungssignale und lehnte deshalb den Vorschlag ab.
Nein sagte auch der Kanton SH, mit dem Argument der Verkehrssicherheit.
Der Kanton VD lehnte ab, weil der französische Text nicht befriedigte, befürwortete aber den Vorschlag unter der Bedingung textlicher Anpassungen.