Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/19: Aktualisierung der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge: Mehr Sicherheit und Umweltschutz für Strassenfahrzeuge · 31 Seiten
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K334-1510
48. Sind Sie mit der Aufhebung der Pflicht, Fahrräder mit einer Glocke auszurüsten, einverstanden
(Art. 218 Abs. 2)?
JA Nein Total 4310
Kantone 177
Institutionen, Verbände 253
und Organisationen Private 10
Die ablehnenden Kantone betonten vor allem den Nutzen der Fahrradglocke auf gemischten Verkehrsflächen (Fahrrad/Fussgänger).
Pro Velo Schweiz lehnte den Anhörungsvorschlag aus Verkehrssicherheitsgründen ab, regte aber an zu prüfen, ob auch andere Warneinrichtungen wie elektronische Klingeln oder Hupen zugelassen werden sollten.
Ablehnung aus Verkehrssicherheitsgründen kam auch von der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL).
Die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) betonte den Nutzen der Glocke, akzeptierte aber die Aufhebung des Obligatoriums.
Der Touring Club Schweiz (TCS) stellte sich nicht gegen die Aufhebung des Obligatoriums, meinte aber im Kommentar, andere Warnvorrichtungen als Glocken sollten weiterhin verboten bleiben.
49. Sind Sie mit der Präzisierung von Artikel 219 Absatz 2 Buchstaben g und h einverstanden (Ty-
pengenehmigung zwingend vor der Durchführung eines Chiptunings)?
JA Nein Total 563
Kantone 261
Institutionen, Verbände 302
und Organisationen Private 00
Der Kanton ZG stimmte ohne Kommentar sowohl ja als auch nein, weshalb die Summe der kantonalen Stimmen bei dieser Frage 27 beträgt.
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) lehnte den Vorschlag ohne Kommentar ab.
Die FAKT AG, Prüf- und Ingenieurzentrum, lehnte den Anhörungsvorschlag mit dem hauptsächlichen Argument ab, es solle eine Möglichkeit für die befristete Verwendung eines umgebauten Fahrzeuges geschaffen werden.
Der Auto Tuning & Design Verband Schweiz/Liechtenstein (ATVSL) enthielt sich der Stimme. Der Verband wünschte eine Vereinfachung und Ausweitung der Geltung der Prüfungen und wies auf die sehr langen Listen mit Prüfanträgen bei den Prüfstellen hin.