Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/19: Aktualisierung der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge: Mehr Sicherheit und Umweltschutz für Strassenfahrzeuge · 31 Seiten

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K334-1510

2. Sind Sie damit einverstanden, dass bei der Bestimmung des Leergewichts von Wohnmotorwa-

gen die Frischwassertanks gefüllt sein müssen (Art. 7 Abs. 1)?

JA Nein Total 512

Kantone 251

Institutionen, Verbände 261

und Organisationen Private 00

Der Schweizerischen Caravangewerbeverband SCGV lehnt die vorgeschlagene Anpassung an die EU-Vorschriften ab und fordert, die Verantwortung für die Zuladung müsse beim Fahrzeugführer bleiben. Der Staat habe genügend Möglichkeiten, die Einhaltung des Gesamtgewichtes im konkreten Fall zu prüfen. Ein künstlicher Einbau von Toleranzwerten schränke nur die Personenbeförderung ein, verhindere aber nicht prinzipiell das Überladen des Fahrzeuges.

Der Verband führt u. a. folgende Argumente an: Die 3,5-t-Gewichtsgrenze sei für die Hersteller von Wohnmotorwagen eine Herausforderung. Die Bestimmung des Leergewichtes habe insofern hohe Bedeutung, weil sie in vielen Fällen einen direkten Einfluss auf die Höchstzahl der erlaubten Sitzplätze habe. Es sei den Fahrzeuglenkenden zu überlassen, ob sie (ökologisch unsinnig) mit gefüllten Frischwassertanks über Pässe reisten, oder ob sie lieber eine oder zwei Personen mehr befördern wollten und erst auf dem Campingplatz Frischwasser tankten. Denn werde das Frischwasser bereits beim Leergewicht von Wohnmotorwagen eingerechnet, so könne der Fahrer zwar auf das Mitführen von Wasser verzichten und mehr Sachgegenstände zuladen, aber er könne nicht mehr Personen mitführen, da bei der Sitzplatzvergabe diese Möglichkeit bereits ausgeschlossen wurde – „Hunde ja, Kinder nein“, charakterisierte der Verband diese Situation.

3. Sind Sie mit der Zulassung von Raupen an Kleinmotorfahrzeugen einverstanden (Art. 10 Abs. 1

Bst. c)?

JA Nein Total 531

Kantone 260

Institutionen, Verbände 271

und Organisationen Private 00