Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/19: Aktualisierung der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge: Mehr Sicherheit und Umweltschutz für Strassenfahrzeuge · 31 Seiten
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K334-1510
10. Sind Sie mit der Verlängerung des ersten Intervalls der periodischen Nachprüfung auf 3 Jahre
für Lastwagen, Sattelschlepper und Transportanhänger nach dem vorgeschlagenen Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe abisund Absatz 2tereinverstanden?
JA Nein Total 4213
Kantone 197
Institutionen, Verbände 236
und Organisationen Private 00
Die Gegner einer Verlängerung der Prüffristen für Fahrzeuge im Binnenverkehr, insbesondere das Autogewerbe und Verkehrssicherheitsorganisationen, äusserten Zweifel bezüglich der Verkehrssicherheit und kritisierten die Abweichung von den in der EU geltenden, jährlichen Prüffristen. Der Autogewerbeverband AGVS machte geltend, bei den von den Werkstätten durchgeführten Vorbereitung auf die amtliche Nachprüfung würden bei schweren Sachentransportfahrzeugen auch in den ersten Jahren eine gravierende Zahl verkehrssicherheitsrelevanter Mängel behoben. Der Verband könne deshalb höchstens eine Verlängerung beim ersten Prüfintervall auf zwei Jahre akzeptieren (Prüfperiodizität 2-1-1-1 Jahre). Gestützt auf ein von ihm beauftragtes juristisches Gutachten vertrat der Autogewerbeverband zudem (entgegen den Analysen des Bundes) die Meinung, die für Fahrzeuge im Binnenverkehr vorgeschlagene Verlängerung stelle einen Verstoss gegen das Landverkehrsabkommen dar.
Das Centre Patronal, welches die Anliegen von Arbeitgeberorganisationen, Berufsverbänden und anderen Institutionen vertritt, befürwortete die Verlängerung der Prüffristen, fragt aber nach den Konsequenzen juristischer und wirtschaftlicher Art, wenn ein nicht gemäss EU-Regelung nachgeprüftes Fahrzeug trotzdem ins Ausland fährt und dort in einen Unfall verwickelt wird.
Die Kantone haben auf den Zeitbedarf für die informatikmässige Umsetzung der neuen Prüfvorschriften hingewiesen.