Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/32: Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (11. Kapitel, Konkurs und Nachlassvertrag) · 18 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisbericht Vernehmlassungsverfahren 11. Kapitel IPRG (Internationales Konkursrecht)
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.211071 / 241.1/2015/00028
Städteverband und die Universität Genf. Ein Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen findet sich im Anhang.
2 Gesamtwürdigung des Vorentwurfs
2.1 Auswertungsergebnis bezüglich des Gesamtentwurfs
Die FDP, die CVP, die Mehrheit der Kantone3 und eine Mehrheit der Organisationen4 begrüssen die Revision grundsätzlich.
Die SchKG-Vereinigung, die UNI BS und die UNI ZH begrüssen die Revision "nachdrücklich", für BE ist sie "unbestritten". Economiesuisse betont die Vorteile einer Angleichung an internationale Standards und damit einhergehenden Verfahrens- und Kostenerleichterungen (in diesem Sinne ausdrücklich auch FR, GE, SH, FER und UNI LU). SO begrüsst die vorgesehene Angleichung an das Bankeninsolvenzrecht. AR betont, dass sich das heutige System sich in der Praxis nicht bewährt habe. Mit der vorgeschlagenen Revision werde der zunehmenden internationalen Verflechtung der Wirtschaft Rechnung getragen und eine bessere Koordination mit zusammenhängenden in- und ausländischen Verfahren ermöglicht (ebenso AG). GE begrüsst insbesondere, dass die sozialpolitisch motivierten Privilegien des geltenden Rechts unangetastet bleiben, die Vorlage keine Kostenfolgen habe und mit einem relativ kleinen gesetzgeberischen Eingriff umsetzbar sei.
Der SGB begrüsst die Stossrichtung der Erleichterung des Anerkennungsverfahrens vor dem Hintergrund, dass unter geltendem Recht auch einheimische Arbeitnehmerinteressen geschädigt werden, wenn deren Ansprüche mangels Anerkennbarkeit eines ausländischen Konkursverfahrens (über deren Arbeitgeber) in der Schweiz nicht anerkannt werden können und somit kein Hilfskonkursverfahren stattfinden kann.
Die Kantone VD und ZH sowie mehrere Organisationen vor allem aus der Westschweiz haben sich hingegen skeptisch oder ablehnend geäussert. So ist für VD, ZH, das Centre Patronal und die UNIL der Gesetzgebungsbedarf nicht ausgewiesen. Sie verweisen auf die geringe Anzahl Fälle, die von der Regelung betroffen sind, und hätten eine staatsvertragliche Lösung, etwa im Rahmen der EU/EFTA-Staaten, bevorzugt (in letzterem Sinne auch die CVP sowie Bucher).
Creditreform und der VSI lehnen all jene Elemente des Reformvorhabens ab, welche zu einer Schlechterstellung von Gläubigern in der Schweiz gegenüber solchen im Ausland führen und weitgehende prozessuale Erleichterungen für die ausländischen Konkursverwaltungen enthalten könnten. Dennoch spricht sich der SGV grundsätzlich für eine Vereinfachung der Verfahren aus. VD, das Centre Patronal und die UNIL üben ebenfalls Kritik an den wesentlichen Elementen des Vorentwurfs, insbesondere an der Streichung des Erfordernisses der Gegenseitigkeit.
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende haben in ihren Stellungnahmen auch Vorschläge eingebracht, welche nicht unmittelbar die von der Revision erfassten Bestimmungen betreffen. Auf diese Vorschläge wird hinten unter Ziff. 3.9 eingegangen.
3 AI, AG (Regierungsrat und Gerichte), AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, OW, SH, SO, SZ, SG, TG, TI, VS, ZG.
4 AAB-VD, Economiesuisse, FER, SchKG-Vereinigung, SGB, UNI BE, UNI ZH, UNI BS, UNI LU.