Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/35: Urheberrechtsgesetz (URG) · 78 Seiten
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Die Piratenpartei fordert demgegenüber, dass Artikel 12 Absatz 1 auf digitale Werkexemplare ausgeweitet wird und Umgehungsmassnahmen bei technischen Hürden erlaubt werden. Ausserdem seien das Geoblocking und die geographisch gestaffelte Publikation von Werken zu verbieten. Ein Werk sollte überall verbreitet werden dürfen, egal wo es rechtmässig veröffentlicht worden ist.
Ausbau legaler Angebote
Die Konsumenten wünschen sich mehr legale Angebote. Sie führen aus, dass diese Angebote der im Ausland vorhandenen Auswahl entsprechen und eine gute Qualität aufweisen müssten. Ausserdem sollte ohne Weiteres erkennbar sein, ob es sich um legale oder um illegale Angebote handle.
Die Piratenpartei fordert, dass jedermann für Werke, die irgendwo auf der Welt veröffentlicht wurden, in der Schweiz aber (noch) nicht kommerziell oder frei abrufbar sind, ein nicht gewerbliches Angebot (z. B. über eine Downloadseite) schaffen darf.
Vergütungsregelung für Cloud-Dienste und Streaming
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer verlangen die Einführung einer Vergütungsregelung für Cloud-Dienste und das Streaming. In Bezug auf Cloud-Dienste bestehe aktuell keine klare Rechtslage.
Zu bedenken sei zudem, dass der Betreiber einer Cloud oftmals im Ausland ansässig ist. Die Produzenten und die Rechteinhaber fordern, dass Artikel 20 Absatz 3 erweitert wird. Nicht nur die Anbieter von Cloud-Diensten sollen eine Vergütung schulden; die Vergütungspflicht soll auch auf diejenigen Personen in der Schweiz
ausgeweitet werden, die den Zugriff auf den entsprechenden Speicher ermöglichen. Sie halten ausserdem fest, dass die Bezahlung dieser tariflichen Vergütung keinem «Freikauf» für allfällig illegales Verhalten
gleichkommen dürfe.
Für einzelne Rechteinhaber ist es im Hinblick auf das Streaming denkbar, die Reichweite von Artikel 24a so einzuschränken, dass eine Entschädigung für «ephemere» Privatkopien möglich würde.
Massnahmen gegen Copyfraud
Die Konsumenten, die Nutzer und die Kantone fordern Massnahmen gegen das «Copyfraud» (zu Unrecht erfolgte Schutzrechtsberühmung). Gemeinfreie Werke sollten nicht so präsentiert werden dürfen, als würden daran noch Urheberrechte haften (wie z. B. durch Anbringen des Vermerks ©). Ein solches Verhalten stehe im Widerspruch zum Interesse der Öffentlichkeit am freien Zugang zu Werken. Konkret verlangen sie eine
Anpassung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb6 und des Urheberrechtsgesetzes. In diesem Zusammenhang schlagen die Vereine Digitale Allmend und Digitale Gesellschaft vor, einen
unabhängigen Beauftragten für Gemeinfreiheit und ein Verbandsbeschwerderecht einzuführen.
Die SP und die Piratenpartei fordern ebenfalls Massnahmen gegen das «Copyfraud».
Vergütung für den Austausch von Werken im Internet (Social-Media-Schranke)
Die Kulturschaffenden fordern die Einführung eines neuen Vergütungsmodells für den Austausch von Werken und Leistungen in einem bestehenden und begrenzten Personenkreis über das Internet (wie z. B. in Online-Gemeinschaften und persönlichen Internetdomänen). Für die Vergütung sollen die Anbieter der entsprechenden Dienste aufkommen.
Die Grünen sprechen sich für eine Social-Media-Schranke aus.
Verbot Umgehung technischer Massnahmen
Die Produzenten verlangen, dass Artikel 39a Absatz 4 ersatzlos gestrichen wird. Für sie sind die technischen Massnahmen ein Fundament der elektronischen Werkverwertung (z. B. als Sicherung der Inhalte auf
6 SR 241