Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/35: Urheberrechtsgesetz (URG) · 78 Seiten

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Verwertungsinteresse. Auch bei unveröffentlichten Werken, die sich für eine selbständige Auswertung eignen, sei es einzig Sache der Urheber, in die Erstveröffentlichung und Verwertung einzuwilligen.

Insbesondere die Kulturschaffenden und die Produzenten lehnen Absatz 3 vollumfänglich ab. Als Gründe nennen sie unter anderem, dass der Vorschlag unverständlich sei und eine Enteignung der Rechteinhaber zur Folge habe. Es sei zudem schwer verständlich, weshalb dem Bundesarchiv bevorzugt (vergütungsfrei)

Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke ohne Einwilligung der Rechteinhaber gewährt werden sollten.

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer seitens der Nutzer sowie der Kantone und Gemeinden begrüssen die neue Regelung zwar grundsätzlich, wollen den Erlaubnistatbestand aber nicht auf das Bundesarchiv

beschränken. Er müsse vielmehr für alle staatlichen Archive gelten. Sie schlagen vor, Artikel 5 Absatz 1 URG entsprechend zu ergänzen (Buchstabe e). Dafür sprechen sich auch die BDP, die Piratenpartei und die SP aus.

4.3. Weitere Revisionspunkte

Die Vernehmlassungseingaben beschlagen unter dem Aspekt weitere Revisionspunkte diverse Anliegen, deren Berücksichtigung in der laufenden Revisionsarbeit mehrfach gewünscht wird:

 Vergütungsanspruch für Journalisten

Einzelne Kulturschaffende fordern die Einführung eines unverzichtbaren Vergütungsanspruchs für die Nutzung journalistischer Werke im Internet. Die Werke von Journalisten seien im Internet stark von faktisch

unvermeidbaren und unentgeltlichen Vervielfältigungen betroffen. Obwohl diese Werke mehrfach kommerziell genutzt und gratis zugänglich gemacht würden, würden die Journalisten nur einmal honoriert, was ihnen als Erstberechtigte schliesslich die Existenzgrundlage raube.

 Video on Demand-Vergütung für Urheber und Interpreten

Online-Plattformen für Kino- und Fernsehfilme (Video on Demand, VoD) haben den Videoverleih weitgehend abgelöst. Deshalb fordern verschiedene Kulturschaffende, Produzenten und Nutzer die Einführung eines nichtabtretbaren Vergütungsanspruchs für Filmurheber und Filmschauspieler gegenüber den Onlineanbietern für das Zugänglichmachen ihrer Werke im Rahmen von VoD-Angeboten. Schuldner der Vergütung wäre der Dienstanbieter, welcher eine zweigeteilte Vergütung schulden würde: einerseits die an die Produzentin

abgeführte Lizenzgebühr und andererseits die über die Verwertungsgesellschaften an die Urheber fliessenden Entschädigungen.

Zur Begründung führen sie aus, dass Filmurheber und Filmproduzenten heute zwar am Vermietgeschäft partizipieren, nicht aber vom Zugänglichmachen ihrer Werke über Online-Plattformen profitieren könnten. Sie weisen darauf hin, dass es sich bei den VoD-Anbietern in der Regel um marktmächtige Firmen handle, denen schon die Filmproduzenten und Filmverleiher als schwächere Partei gegenüberstünden. Schweizer Filme hätten nur dann eine Chance, auf den entsprechenden Plattformen angeboten zu werden, wenn die Lizenzgeber die Bedingungen des Plattformbetreibers akzeptieren würden. Die Rückflüsse aus dem Geschäft seien für die Produzenten so gering, dass sie kaum die Kosten decken und eine Partizipation der Urheber nicht zulassen würden.

Die Grünen und die SP unterstützen die Forderung nach einer VoD-Vergütung für Urheber und Interpreten.

Hingegen sprechen sich einzelne Produzenten und Nutzer gegen eine solche Vergütung aus. Sie

argumentieren, dass dieser Vergütungsanspruch das Ausschliesslichkeitsrecht der «Begünstigten/Betroffenen» ersetzen und sie deshalb ihres zentralen Verwertungsrechts im elektronischen Markt berauben würde. Die Schweizer Werke hätten auf den massgeblichen Plattformen noch geringere oder gar keine Chancen mehr auf eine Verwertung.

 Zweitveröffentlichungsrecht

Die Nutzer (insbesondere die Hochschulen und Bibliotheken) sowie einzelne Kantone fordern die Einführung eines zwingenden Zweitveröffentlichungsrechts zugunsten von Autorinnen und Autoren für wissenschaftliche