Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/70: Verordnung über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturverordnung, FinfraV) · 16 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD über die Anhörung zur

Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV)

Die CS sowie L&S möchten, dass in Artikel 12 die Verpflichtung zur Sicherstellung der Durchsetzbarkeit eines Aufschubs nach Artikel 30a BankG in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht noch besser mit den gegenwärtigen internationalen Diskussionen bezüglich contractual stay provisions abgestimmt wird. Die Privatbanken, UBS und SBVg möchten die Änderung von Artikel 12 (und Art. 69) wegen dem damit verbundenen grossen Aufwand streichen.

Die CS und UBS sind der Auffassung, dass auf eine Änderung von Artikel 66 verzichtet werden kann, da sie nur kosmetischer Natur sei.

3.2.5.3 FINMA-GebV

SIX spricht sich hinsichtlich der in Artikel 19a vorgesehenen Grundabgabe für eine generelle Reduktion um 25% aus.