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Vernehmlassung 2016/27: Verordnung über die Einführung der Landesverweisung · 17 Seiten
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sung oder Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abisdes Strafgesetzbuchs11 (StGB) oder Artikel 49a oder 49abisdes Militärstrafgesetzes vom 13. Juni 192712 (MStG) ausgesprochen wurde.
2Es ist Ansprechpartner der heimatlichen Behörden, insbesondere der diplomatischkonsularischen Vertretungen der Heimat- oder Herkunftsstaaten solcher Personen, sofern nicht im Rahmen eines Rückübernahmeabkommens oder in Absprache mit den Kantonen etwas anderes bestimmt wurde.
Art. 3 Abs. 1
1Das SEM überprüft im Rahmen der Reisepapierbeschaffung die Identität und die Staatsangehörigkeit der ausländischen Personen, gegen die eine Weg- oder Ausweisung oder Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abisStGB13 oder Artikel 49a oder 49abisMStG14 ausgesprochen wurde.
Art. 5 Abs. 3
3Es kann Sonderflüge und in Absprache mit Drittstaaten internationale Flüge in die Heimat- oder Herkunftsstaaten von ausländischen Personen, gegen die eine Weg- oder Ausweisung oder Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abisStGB15 oder Artikel 49a oder 49abisMStG16 ausgesprochen wurde, organisieren. Es koordiniert dabei zwischen den beteiligten Kantonen.
Art. 6 Abs. 2
2Es kann das EDA direkt um Interventionen bei den Heimat- oder Herkunftsstaaten von ausländischen Personen, gegen die eine Weg- oder Ausweisung oder Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abisStGB17 oder Artikel 49a oder 49abisMStG18 ausgesprochen wurde, oder den diplomatisch-konsularischen Vertretungen ersuchen.
Art. 7 Vollzugsdokumentation und Weiterbildung
1Das SEM erstellt und unterhält über die wichtigsten Heimat- oder Herkunftsstaaten eine EDV-unterstützte Dokumentation, die alle für den Vollzug von Weg- oder Ausweisungen sowie von Landesverweisungen nach Artikel 66a oder 66abisStGB19 oder Artikel 49a oder 49abisMStG20 wichtigen Informationen, insbesondere über die Reisepapierbeschaffung, die Reisemöglichkeiten und die Sicherheitsaspekte, enthält.
2Es unterhält mit den zuständigen kantonalen Behörden einen permanenten Informationsaustausch über Fragen des Vollzugs von Weg- und Ausweisungen sowie von
11 SR 311.0
12 SR 321.0
13 SR 311.0
14 SR 321.0
15 SR 311.0
16 SR 321.0
17 SR 311.0
18 SR 321.0
19 SR 311.0
20 SR 321.0