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Vernehmlassung 2016/27: Verordnung über die Einführung der Landesverweisung · 17 Seiten

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Landesverweisungen und organisiert insbesondere Weiterbildungskurse und Informationsveranstaltungen.

Art. 8 Kantonale Amtshilfe

Die Kantone gewähren dem SEM die notwendige Amtshilfe, insbesondere bei der Zuführung von ausländischen Personen, gegen die eine Weg- oder Ausweisung oder Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abisStGB21 oder Artikel 49a oder 49abis MStG22 ausgesprochen wurde, zu den diplomatisch-konsularischen Vertretungen der Heimat- und Herkunftsstaaten, zu den Interviews betreffend Identitäts- und Staatsangehörigkeitsabklärungen sowie zu den Flughäfen.

Art. 9 Ausstellung von Reisedokumenten

Können für den Vollzug der Weg- oder Ausweisung sowie der Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abisStGB23 oder Artikel 49a oder 49abisMStG24 einer ausländischen Person keine heimatlichen Reisepapiere beschafft werden, so kann das SEM ein Reiseersatzdokument ausstellen, sofern dieses die Rückführung in den Heimat- oder Herkunftsstaat beziehungsweise einen Drittstaat ermöglicht.

Art. 10 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2

1Das SEM stellt die Vollzugsunterstützung ein, solange:

a. technische Gründe den Vollzug der Weg- oder Ausweisung oder der Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abisStGB25 oder Artikel 49a oder 49abisMStG26 verunmöglichen;

2Der Vollzug einer Weg- oder Ausweisung oder einer Landesverweisung ist technisch nicht durchführbar, wenn trotz Erfüllung der Mitwirkungspflicht durch die ausreisepflichtige Person insbesondere kein Reisepapier beschafft werden kann oder keine Ausreisemöglichkeit vorliegt.

Art. 11 Abs. 1 Bst. a

1Das SEM betreibt einen Flughafendienst. Diesem werden namentlich folgende Aufgaben übertragen:

a. Koordination der Sicherheitsbegleitung beim zwangsweisen Vollzug von Weg- und Ausweisungen sowie von Landesverweisungen nach Artikel 66a oder 66abisStGB27 oder Artikel 49a oder 49abisMStG28 auf dem Luftweg;

Art. 13 Kostenrückerstattung durch die Kantone

21 SR 311.0

22 SR 321.0

23 SR 311.0

24 SR 321.0

25 SR 311.0

26 SR 321.0

27 SR 311.0

28 SR 321.0