Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/60: Totalrevision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 15 Seiten

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Vernehmlassung zur Totalrevision der MiVo-HF

Antrag 1

Die Trägerschaft des genehmigten Rahmenlehrplans «Rechtsassistenz» mit dem Bildungsgang «Rechtsassistenz» und dem eidgenössisch geschützten Titel «dipl. Rechtsassistentin HF»/«dipl.

Rechtsassistent HF» sieht eine Titeländerung und eine Änderung der Bezeichnung des Rahmenlehrplans wie auch des Bildungsgangs vor. Rahmenlehrplan, Bildungsgang und Titel lauten neu:

Rahmenlehrplan: «Recht» Bildungsgang: «Recht» Titel: «dipl. Rechtsfachfrau HF» / «dipl. Rechtsfachmann HF»

Die Trägerschaft bilden:

- Branche Öffentliche Verwaltung

- Kaufmännischer Verband Schweiz

- Schweizerischer Gewerbeverband sgv

- Schweizerischer Gemeindeverband

- TREUHAND|SUISSE

Die Trägerschaft begründet die Titeländerung wie folgt:

Die Bezeichnung Assistentin/Assistent bezeichnet die Tätigkeit einer untergeordneten Hilfskraft, was nicht dem im Rahmenlehrplan beschriebenen Berufsprofil entspricht. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen bei Abschluss über eine hohe und breite Fachkompetenz in angewandten, praxisorientierten Rechtsfragen. Der bestehende Titel schwächt das Ansehen dieses wichtigen Berufes und ist weder betriebswirtschaftlich noch volkswirtschaftlich vorteilhaft. Zudem wird die Bezeichnung Assistentin/Assistent in der Berufsbildung fast ausschliesslich in der Grundbildung, namentlich in der zweijährigen Attestausbildung verwendet. Die Begriffe Fachfrau und Fachmann werden in der höheren Berufsbildung häufig gebraucht. Im Bereich der höheren Fachschulen sind dies z.B. «dipl.

Flugsicherungsfachfrau HF»/«dipl. Flugsicherungsfachmann HF», «dipl. Pflegefachfrau HF»/«dipl. Pflegefachmann HF», «dipl. Aktivierungsfachfrau HF»/«dipl. Aktivierungsfachmann HF».

Die Trägerschaft des Rahmenlehrplans hat eine Konsultation zur Titeländerung durchgeführt. Nachfolgend die Ergebnisse der Konsultation:

Die bereits aufgeführten Träger des Rahmenlehrplans wie auch der Schweizerische Anwaltsverband, der St. Gallische Rechtsagentenverband, das Zentrum für Weiterbildung St. Gallen, die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW wurden zur Titeländerung konsultiert und unterstützen grossmehrheitlich die Titeländerung.

Antrag 2

Die Trägerschaft des genehmigten Rahmenlehrplans «Medizinisch-technische Radiologie» mit dem Bildungsgang «medizinisch-technische Radiologie» und dem geschützten Titel «dipl. Fachfrau für medizinisch-technische Radiologie HF»/«dipl. Fachmann für medizinisch-technische Radiologie HF» sieht eine Änderung des Titels in Deutsch vor. Dieser lautet neu:

Titel: «dipl. Radiologiefachfrau HF»/«dipl. Radiologiefachmann HF»

Die Trägerschaft bilden:

- OdASanté

- Schweizerischer Verband Bildungszentren Gesundheit und Soziales BGS

Die Trägerschaft begründet die Titeländerung wie folgt:

Die Schweizerische Vereinigung der Fachleute für medizinisch-technische Radiologie SVMTRA ist Mitglied der OdASanté und hat den Antrag an die Trägerschaft des Rahmenlehrplans für den Bil-

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