Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/60: Totalrevision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 15 Seiten
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Vernehmlassung zur Totalrevision der MiVo-HF
nen Fragen und Hinweise wurden vom SBFI gesammelt und im April 2015 an einer Table Ronde mit den Partnern der Berufsbildung diskutiert.
Im Anschluss an die Table Ronde wurden in zwei extern durchgeführten Studien folgende Themenbereiche bearbeitet: Analyse des aktuellen Anerkennungssystems und mögliches Optimierungspotential. Die erste Studie6 kommt zum Schluss, dass keine grundsätzliche Abkehr vom bestehenden System notwendig ist und lediglich Optimierungsmassnahmen angezeigt sind. Die zweite Studie untersuchte die Umsetzung der Ebene der Vertiefungsrichtungen in den Bereichen Technik und Gestaltung und evaluierte eine Neuordnung der Fachbereiche in den Anhängen der MiVo-HF.7 Diese Studie zeigt auf, dass die heutige Situation aber auch mögliche Alternativen von den Fachpersonen sehr heterogen beurteilt werden.
Nach Prüfung der unterschiedlichen Inputs ist das SBFI zum Schluss gekommen, dass im Rahmen der Revision die MiVo-HF insbesondere auf ihre Aktualität und die Praktikabilität hin zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen ist. Die wichtigsten Änderungen des Revisionsentwurfs orientieren sich an folgenden Zielen:
Rollen und Zuständigkeiten der Akteure klären
Arbeitsmarktorientierung erhöhen und Rolle der OdA stärken
Qualität sicherstellen und weiterentwickeln
Prozesse vereinfachen
2.2 Revisionsentwurf - Wichtigste Änderungen
Die Rollen und Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure sollen in erster Linie über eine neue Struktur der MiVo-HF klarer abgebildet werden. Die Anforderungen an die verschiedenen Akteure werden gebündelt, die Prozessschritte für die Genehmigung von Rahmenlehrplänen und die Gesuchseinreichung für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien präzisiert. Mit der Einführung der HFSV haben die Kantone eine klare Grundlage für die Finanzierung der Bildungsgänge der höheren Fachschulen geschaffen.
Für die Erhöhung der Arbeitsmarktorientierung und Stärkung der OdA sollen die Rahmenlehrpläne als zentrales Steuerungsinstrument stärker in den Fokus rücken. So werden Sachverhalte, die bisher in der MiVo-HF bzw. ihren Anhängen festgehalten waren (z.B. weitergehende Bestimmungen zur Zulassung und zum abschliessenden Qualifikationsverfahren), neu in den Rahmenlehrplänen geregelt. Dies erlaubt eine passgenauere Definition der Anforderungen des Arbeitsmarktes an die Bildungsgänge und räumt aktuell bestehende Widersprüchlichkeiten zwischen den Bestimmungen in den Rahmenlehrplänen und den Anhängen der MiVo-HF aus. Ohne die gemeinsamen Bestimmungen der Fachbereiche in den Anhängen der MiVo-HF werden die Fachbereiche obsolet. Neu werden deshalb die Bildungsgänge, alphabetisch im Anhang der MiVo-HF aufgeführt.
Zentrale Änderung im Kontext der Qualitätsentwicklung des Gesamtbereichs ist die Befristung der Genehmigung von Rahmenlehrplänen. Sieben Jahre nach der Genehmigung eines Rahmenlehrplans muss er von der Trägerschaft auf seine Aktualität überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Auch wenn die Änderungen nur geringfügig sind, wird der Rahmenlehrplan neu genehmigt, was eine Überprüfung der Anerkennung der betroffenen Bildungsgänge auslöst. Mit dieser Massnahme soll nicht nur die Qualitätsentwicklung gefördert, sondern auch die Steuerungsmöglichkeit der OdA bei den neurechtlich anerkannten Bildungsgängen sichergestellt werden. Zudem entlastet die Befristung der Bildungsgänge die Kantone in ihrer Aufsichtsfunktion und gewährleistet die Gleichbehandlung der Bildungsgänge in den verschiedenen Kantonen.
Die Anerkennung von Nachdiplomstudien, die nicht auf Rahmenlehrplänen beruhen, wird auf sieben Jahre befristet. Somit werden die Arbeitsmarktorientierung und damit der schnelle Wandel der Nachdiplomstudien berücksichtigt.
6 Interface; Studie zur eidgenössischen Anerkennung von höheren Fachschulen, deren Bildungsgänge und Nachdiplomstudien, Bericht vom 26. Januar 2016.
7 B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung AG; Revision MiVo-HF: Bereiche, Fach- und Vertiefungsrichtungen, Schlussbericht vom 4. Dezember 2015. 320/2011/06211 \ COO.2101.108.3.435389 4/15