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Vernehmlassung 2016/62: Revision der Mehrwertsteuerverordnung · 19 Seiten
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Mehrwertsteuerverordnung AS …
Art. 132 Sachüberschrift, Abs. 2 und 3
Datenbearbeitung
(Art. 76 Abs. 1 und 76a Abs. 1 und 2 MWSTG)
2Die ESTV kann Daten, die sie selbst erhebt oder zusammenstellt oder von Verfahrensbeteiligten, Drittpersonen oder Behörden erhält, in elektronischer oder anderer Form bearbeiten.
3Aufgehoben
Art. 133 Betrieb des Informationssystems
(Art. 76a Abs. 1 und 76d Bst. a MWSTG)
Die ESTV ist verantwortlich für den Unterhalt und sicheren Betrieb des Informationssystems und die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung.
Art. 133a Datenkategorien
(Art. 76a Abs. 1 und 3 sowie 76d Bst. b und cMWSTG)
Die Daten, welche die ESTV nach Artikel 76a Absatz 3 MSWTG bearbeiten kann, sind die folgenden:
a. Angaben über die Identität von Personen: wie Namen, Rechtsform, Handelsregistereintrag, Geburtsdatum oder Gründungszeitpunkt, Adresse, Wohn- und Geschäftssitz, Telekommunikationsnummern, E-Mail-Adresse, Heimatort, Bankverbindung, rechtlicher Vertreter oder rechtliche Vertreterin, AHV-Versichertennummer;
b. Angaben über die wirtschaftlichen Tätigkeiten: Art der Geschäftstätigkeit, erzielte oder voraussichtliche Umsätze, Eintragungs- und Löschungszeitpunkt, Ort der Leistungserbringung sowie für die Erhebung [betrifft nur den italienischen Text] der Mehrwertsteuer erforderliche Angaben über das Verbringen sowie die Ein- und Ausfuhr von Waren;
c. Angaben über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse: insbesondere Angaben aus Geschäftsbüchern, betriebswirtschaftliche Zahlen, Liegenschaften, Barschaft, Post- und Bankkonten, Wertpapiere und sonstige bewegliche Wertsachen sowie unverteilte Erbschaften;
d. Angaben über die Steuerverhältnisse: Steuerabrechnungen;
e. Angaben über Schuldverhältnisse und Forderungszessionen: Dauer und Umfang von Forderungszessionen, Höhe steuerbarer zedierter Forderungen;
f. Angaben über Betreibungs-, Konkurs- und Arrestverfahren: Betreibungs-, Konkurs-, Nachlass- und Arrestverfahren, gerichtliche und aussergerichtliche auf den Bezug von Forderungen gerichtete Handlungen;
g. Angaben über die Befolgung von steuerrechtlichen Pflichten: Befolgen steuerrechtlicher Mitwirkungspflichten, fristgerechte Entrichtung geschuldeter Abgaben, Buchführungspflichten, Feststellungen, die im Rahmen einer Kontrolle gemacht wurden, sowie Angaben, die für das Sicherstellen [betrifft nur