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Vernehmlassung 2016/62: Revision der Mehrwertsteuerverordnung · 19 Seiten

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Mehrwertsteuerverordnung Vorentwurf (MWSTV)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf das Mehrwertsteuergesetz vom 12. Juni 20091 (MWSTG),

verordnet:

I

Die Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 20092 wird wie folgt geändert:

Art. 3 Sachüberschrift, Abs. 1 und 3

Unterstellungserklärung bei Einfuhr eines Gegenstands

(Art. 7 Abs. 3 Bst. a MWSTG)

1Aufgehoben

3Verzichtet der Leistungserbringer oder die Leistungserbringerin darauf, die Einfuhr im eigenen Namen vorzunehmen, so muss er oder sie auf der Rechnung an den Abnehmer oder die Abnehmerin darauf hinweisen.

Art. 4

Betrifft nur den französischen und italienischen Text.

Art. 4a Zeitpunkt des Übergangs des Lieferungsortes

(Art. 7 Abs. 3 Bst. b MWSTG)

1Bei Lieferungen nach Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe b MWSTG gilt der Ort der Lieferung ab dem Zeitpunkt als im Inland gelegen, in dem der Leistungserbringer oder die Leistungserbringerin die Umsatzgrenze von 100 000 Franken pro Jahr aus solchen Lieferungen erreicht.

SR ..........

1 SR 641.20

2 SR 641.201

2016–......