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Vernehmlassung 2016/62: Revision der Mehrwertsteuerverordnung · 19 Seiten
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Mehrwertsteuerverordnung AS …
Gliederungstitel vor Art. 122
5. Titel: Verfahrensrecht für die Inland- und die Bezugsteuer
1. Kapitel: Rechte und Pflichten der steuerpflichtigen Person 1a. Abschnitt: Verzicht auf die Anmeldung als steuerpflichtige Person
(Art. 66 Abs. 1 MWSTG)
Art. 121a
Unternehmen, die im Inland ausschliesslich von der Steuer ausgenommene Leistungen erbringen, können auf die Anmeldung bei der ESTV als steuerpflichtige Person verzichten.
1. Abschnitt: Elektronische Daten
Art. 122 Erfassung und Aufbewahrung von Daten
(Art. 70 Abs. 4 MWSTG)
Das EFD erlässt Bestimmungen über die Erfassung und Aufbewahrung von für die Mehrwertsteuer beweisrelevanten elektronischen Daten, bei deren Einhaltung vermutet wird, dass der Ursprung und die Unverändertheit der Daten nachgewiesen sind. Der Ursprung und die Unverändertheit der Daten können auch auf andere Weise nachgewiesen werden.
Art. 123, 124 Abs. 1 und 125
Aufgehoben
Gliederungstitel vor Art. 131
3. Kapitel: Rechte und Pflichten der Behörden
1. Abschnitt: Datenschutz
Art. 131
Aufgehoben
Art. 131a Sachüberschrift, Abs. 3
Datenschutzberatung
(Art. 76 Abs. 1 MWSTG)
3Betrifft nur den italienischen Text.