Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/14: Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV, SR 784.401), der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV, SR 784.102.1), der Fernmeldegebührenverordnung (GebV-FMG, SR 784.106) und der Rundfunkfrequenz-Richtlinien (BBl 2011 525). · 15 Seiten
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Bereits auf den 1. Januar 2015 passte der Bundesrat den Anhang 1 der RTVV an, um die UKW-
Verbreitungspflicht zu lockern8. Gleichzeitig beschloss er, im Zuge der Digitalisierung frei werdende UKW-Frequenzen nicht mehr zu vergeben.
Das Inkrafttreten des revidierten RTVG auf den 1. Juli 2016 schuf die Grundlagen für eine nach-
haltige finanzielle Unterstützung des digitalen Migrationsprozesses. Gemäss der am 25. Mai 2016 beschlossenen Revision der RTVV übernimmt der Bund vorerst bis zu 80% der DAB+-Verbreitungskosten schweizerischer Programme9.
Im Oktober 2016 bestimmte das BAKOM eine Agentur, welche in den Jahren 2017/2018 eine
breit angelegte Informationskampagne für den Umstieg auf DAB+ organisieren wird. Für die Finanzierung der Informationskampagne stehen 4 Millionen Franken zur Verfügung10.
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) gab am 14. April 2016 bekannt, dass es die 200 wichtigs-
ten Tunnel des Nationalstrassennetzes bis Ende 2018 mit DAB+ ausstatten will11.
Und last not least hat die Radiobranche den ersten Schritt in Richtung digitalen Umstieg weitge-
hend schon gemacht, indem von den 57 bislang über UKW verbreiteten Programmen der SRG und der Privatradios bereits 54 ebenfalls über DAB+ empfangbar sind (sog. Simulcast-Betrieb, Stand 15. November 2016). Dazu kommen über 60 vorab komplementäre und musikorientierte Programme, welche speziell für DAB+ oder ursprünglich als Internet-Angebot lanciert wurden. Eine vom BAKOM im Frühling 2016 vorgenommene Bedarfsabklärung12 ergab überdies, dass eine Nachfrage für zusätzliche digitale DAB+-Bedeckungen in den drei Sprachregionen besteht. Damit sollte die Anzahl verfügbarer DAB+-Radioprogramme nochmals zunehmen.
Diese Schritte scheinen beim Publikum ihre Wirkung zu erzielen. Im Frühling 2016 überholte der Anteil digitaler Radionutzung mit 53% zum ersten Mal den Anteil analogen UKW-Radiokonsums, wobei DAB+ und das Internetradio praktisch zu gleichen Teilen (27% bzw. 26%) an dieser Entwicklung teilhaben13. Mitte 2016 erreichte die Anzahl in der Schweiz verkaufter DAB+-Heim-/Automobilempfänger die Anzahl von 2,6 Millionen Geräten (s.u. Abb. 2).
Angesichts dieser stetigen Entwicklung scheint der von der AG DigiMig vorgeschlagene Zeitplan für den Umstieg von der UKW- zur DAB+-Technologie spätestens bis Ende 2024 realistisch. Norwegen vollzieht den Umstieg von UKW zu DAB+ im Jahr 2017, und in unseren Nachbarländern fasst DAB+ nach anfänglichen Widerständen auch zusehends Fuss14.
8 Revision vom 5. November 2014 der Ziff. 3.3 des Anhangs 1 der RTVV, AS 2014 3849. https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/das-bakom/medieninformationen/medienmitteilungen.msg-id-55099.html
9 Revision vom 25. Mai 2016 des Art. 51 RTVV, AS 2016 2151. Vgl. https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/das-bakom/medieninformationen/medienmitteilungen.msg-id-61867.html
10 Publikation des BAKOM vom 25.10.2016, https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/elektronische-medien/technologie/digitale-verbreitung/promotionskampagne-zum-umstieg-auf-dab-.html
11 Medienmitteilung des ASTRA vom 14. April 2016, https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-61362.html
12 Medienmitteilung des BAKOM vom 15. April 2016, https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/das-bakom/medieninformationen/medienmitteilungen.msg-id-61374.html
13 Medienmitteilung der MCDT AG vom 25. August 2016, https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/elektronische-medien/technologie/digitale-verbreitung/radionutzung-schweiz-digitalradio-uberholt-ukw.html
14 Für einen Länderüberblick vgl. www.worlddab.org/country-information