Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/14: Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV, SR 784.401), der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV, SR 784.102.1), der Fernmeldegebührenverordnung (GebV-FMG, SR 784.106) und der Rundfunkfrequenz-Richtlinien (BBl 2011 525). · 15 Seiten

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Im Falle einer erheblichen Schmälerung des wirtschaftlichen Potenzials durch einen Rückgang der mit UKW versorgten Personen – sei dies aufgrund der Rückgabe von Frequenzen oder eines Teilwiderrufs – kann die Funkkonzessionsgebühr entsprechend reduziert werden.