Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/2: Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (Internationale Schiedsgerichtsbarkeit) · 20 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung 12. Kapitel IPRG (Internationale Schiedsgerichtsbarkeit)

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.252980 / 241.1/2016/00008

Zusammenfassung

Die vorgeschlagene Revision des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht betrifft die Internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Das Gesetz soll modernisiert werden, um die Stellung der Schweiz im internationalen Wettbewerb der Schiedsplätze weiter zu stärken.

Die Vernehmlassung fällt überwiegend positiv aus. Stellung genommen haben 19 Kantone, drei politische Parteien (FDP, GLP und SVP) sowie 28 Organisationen und weitere Teilnehmende.

Sämtliche Kantone und Parteien begrüssen die Revision und ihre Kernelemente. 12 Kantone und die Parteien erachten das Revisionsprojekt gesamthaft als positiv und geeignet, den Revisionsauftrag zu erfüllen. Die detaillierten Stellungnahmen der Organisationen und weiterer Teilnehmenden sind ebenfalls grossmehrheitlich positiv. Einzelne Stellungnahmen kritisieren, dass der Vorentwurf zu wenig innovativ sei. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnt die Revision grundsätzlich ab. Verschiedene Stellungnahmen schlagen punktuelle Anpassungen vor.

Unterstützung findet der Vorschlag, im IPRG die Verweise auf die ZPO zu streichen. Zustimmung findet auch die Anerkennung von Schiedsklauseln in einseitigen Rechtsgeschäften, auch wenn Einzelfragen noch zu klären seien. Der Vorschlag, englische Rechtsschriften vor Bundesgericht zuzulassen, wird unterschiedlich aufgenommen. Während einige Stellungnahmen den Ansatz grundsätzlich ablehnen, fordern andere, das gesamte Beschwerdeverfahren müsse auch gerichtsseitig in englischer Sprache durchgeführt werden können. Die vorgeschlagene Lockerung der Anforderungen an die Form der Schiedsklausel wird deutlich abgelehnt. Abgelehnt wird auch der Vorschlag, die Zuständigkeit des Schiedsgerichts zum Entscheid über die eigenen Kosten explizit im Gesetz zu verankern. Vereinzelt werden Spezialbestimmungen für arbeits-, konsumenten- und sportrechtliche Streitigkeiten gewünscht. Verschiedentlich geäussert wird auch das Anliegen, den Zugang ausländischer Schiedsgerichte zum schweizerischen juge d’appui für den Erlass vorsorglicher Massnahmen und in Beweiserhebungsverfahren im Gesetz zu regeln.