Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/2: Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (Internationale Schiedsgerichtsbarkeit) · 20 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung 12. Kapitel IPRG (Internationale Schiedsgerichtsbarkeit)

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.252980 / 241.1/2016/00008

1 Gegenstand und Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens

Die Motion 12.3012 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates verlangt, dass die Gesetzesbestimmungen über das internationale Schiedsrecht modernisiert werden, um die Stellung der Schweiz im internationalen Wettbewerb der Schiedsplätze weiter zu stärken. Das 12. Kapitel des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG)1 gilt auch dreissig Jahre nach seiner Verabschiedung als innovatives Schiedsgesetz von hoher Qualität. Die vorgeschlagene Revision will an diesen Stärken festhalten und verzichtet deshalb auf grundlegende Systemeingriffe. Die vorgeschlagenen Neuerungen wollen die Rechtssicherheit für die Gesetzesanwender erhöhen, Unklarheiten beseitigen und das Gesetz als solches noch benutzerfreundlicher gestalten.

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 11. Januar 2017 bis zum 31. Mai 2017. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen. Die Vernehmlassungsunterlagen einschliesslich der eingegangenen Stellungnahmen sind im Internet abrufbar.2

Stellung genommen haben 19 Kantone, 3 politische Parteien sowie 28 Organisationen und weitere Teilnehmende. Insgesamt gingen damit 50 Stellungnahmen ein. Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben 7 Kantone, die Sozialdemokratische Partei der Schweiz, der schweizerische Arbeitgeberverband, der schweizerische Städteverband und der schweizerische Gemeindeverband. Ein Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen findet sich im Anhang.

2 Gesamtwürdigung und Zusammenfassung des Vorentwurfs

Die politischen Parteien, die Kantone und die Mehrheit der Organisationen und weiteren Teilnehmenden3 begrüssen die Stossrichtung der Revision.

Alle 19 Kantone4 sowie die FDP, die GLP und die SVP5 erachten die Revision als positiv und geeignet zur Erfüllung des Auftrags aus der Motion 12.3012. Die sehr differenzierten Stellungnahmen der Organisationen und weiteren Teilnehmenden sind grossmehrheitlich positiv6, weisen aber auf einige Aspekte hin, welche eine erneute Betrachtung verlangen.

Die Kantone AR, AI, BL, BS, FR, GL, NE, SG, SO, TG, TI und VS, die FDP, die GLP und die SVP erachten das Revisionsprojekt gesamthaft als positiv und geeignet den Revisionsauftrag zu erfüllen, ohne sich im Detail zu den einzelnen Punkten zu äussern. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass diese 16 Vernehmlassungsteilnehmenden den Kernelementen des Vorentwurfs zustimmen

1 SR 291.

2 https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2017.html#EJPD.

3 ASA, BGer, CCC TI, economiesuisse, div. Anwaltskanzleien, FAV, FER, ICC Switzerland, SCAI, SGV, SVR, SwissHoldings, Uni BE, Uni GE, Uni L, Uni LU, Uni SG, Uni ZH, Bochatay, Tsaneva, Wenger, Wiget.

4 Während die Kantone AG, BE, GE, LU und ZH eine detaillierte Stellungnahme eingegeben haben, haben sich die Kantone AI, AR, BL, BS, FR, GL, NE, SG, SH, SO, TG, TI, VS und ZG nur in allgemeiner Weise zum Revisionsprojekt geäussert.

5 Die GLP und die SVP haben eine kurze, jedoch detaillierte Stellungnahme eingereicht. Die FDP hat das Projekt in allgemeiner Weise bewertet.

6 Nur drei Vernehmlassungsteilnehmende (SGB, Bucher, Tschanz) lehnen die Revision ab.