Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 70 Seiten
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H. Pflichten der Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste mit weitergehenden Überwachungspflichten (gross), bei Überwachungen, Notsuchen und Fahndungen
Voraussetzung: Anbieterin bietet Dienstleistungen von grosser wirtschaftlicher Bedeutung oder für eine grosse Benutzerschaft an.
- sind den normalen FDA gleichgestellt (Art. 27 Abs. 3 BÜPF)
- Pflichten während des Pikettdienstes (Art. 11 Abs. 2 VÜPF)
- erfüllen die Pflichten gemäss Art. 26 Abs. 1-5 BÜPF
- Art. 48 VÜPF