Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 4 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht

Art. 5 Organisation

Unter Absatz 4 sollen Themen, die einer Entscheidung bedürfen und auf eine Traktandenliste gehören von Themen, die nur zur Information dienen und unter "Varia" an der Sitzung eingebracht werden können, getrennt werden. An den Sitzungen sollen konsensuelle Lösungen angestrebt werden.

3. Abschnitt: Ausschuss

Art. 6 Aufgaben

Die Aufgaben des Ausschuss entsprechen dem MoU.

Art. 7 Zusammensetzung

Gemäss Artikel 5 Absatz 3 BÜPF und den diesbezüglichen Ausführungen in der Botschaft, legt das EJPD fest, welche Organisationen im beratenden Organ mitwirken können. Die Zusammensetzung entspricht grundsätzlich dem MoU, wobei noch eine Spezifizierung der Mitglieder vorgenommen wurde. Neu im Ausschuss ist ein Mitglied der Geschäftsleitung des NDB.

Art. 8 Organisation

Der Protokollführer hat kein Stimmrecht.

4. Abschnitt: Architekturboard

Art. 9 Aufgaben

Die Aufgaben des Architekturboards entsprechen dem MoU.

Art. 10 Zusammensetzung

Gemäss Artikel 5 Absatz 3 BÜPF und den diesbezüglichen Ausführungen in der Botschaft2 legt das EJPD fest, welche Organisationen im beratenden Organ mitwirken können. Die Zusammensetzung des Architekturboards entspricht grundsätzlich dem MoU.

Art. 11 Organisation

Die Organisation des Architekturboards entspricht dem MoU.

2 BBL 2013 2683