Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 4 Seiten
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Art. 5 Organisation
Unter Absatz 4 sollen Themen, die einer Entscheidung bedürfen und auf eine Traktandenliste gehören von Themen, die nur zur Information dienen und unter "Varia" an der Sitzung eingebracht werden können, getrennt werden. An den Sitzungen sollen konsensuelle Lösungen angestrebt werden.
3. Abschnitt: Ausschuss
Art. 6 Aufgaben
Die Aufgaben des Ausschuss entsprechen dem MoU.
Art. 7 Zusammensetzung
Gemäss Artikel 5 Absatz 3 BÜPF und den diesbezüglichen Ausführungen in der Botschaft, legt das EJPD fest, welche Organisationen im beratenden Organ mitwirken können. Die Zusammensetzung entspricht grundsätzlich dem MoU, wobei noch eine Spezifizierung der Mitglieder vorgenommen wurde. Neu im Ausschuss ist ein Mitglied der Geschäftsleitung des NDB.
Art. 8 Organisation
Der Protokollführer hat kein Stimmrecht.
4. Abschnitt: Architekturboard
Art. 9 Aufgaben
Die Aufgaben des Architekturboards entsprechen dem MoU.
Art. 10 Zusammensetzung
Gemäss Artikel 5 Absatz 3 BÜPF und den diesbezüglichen Ausführungen in der Botschaft2 legt das EJPD fest, welche Organisationen im beratenden Organ mitwirken können. Die Zusammensetzung des Architekturboards entspricht grundsätzlich dem MoU.
Art. 11 Organisation
Die Organisation des Architekturboards entspricht dem MoU.
2 BBL 2013 2683