Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/31: Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten · 26 Seiten

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verbundenen positiven Beschäftigungsimpulse die Mindererträge wegen der höheren Abzüge zu kompensieren oder gar höhere Steuererträge zu generieren vermögen. Die Ausgestaltung des Abzugs als anorganischer Abzug, der nicht zwingend eine Erwerbstätigkeit voraussetze, lasse vermuten, dass auch Mitnahmeeffekte das Resultat verschlechtern würden.

Parteien

4 Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP) begrüssen die Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzugs als zielführende Ergänzung zur verlängerten Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung, die das Parlament kürzlich abgesegnet hat. Mit der besseren steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten würden positive Erwerbsanreize geschaffen, das inländische Fachkräftepotential besser ausgeschöpft und die finanziellen Möglichkeiten von Familien erhöht.

Für die GLP ist dies aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Betreuungskosten müssten für die Eltern gesenkt werden, indem einerseits die Vollkosten durch eine geringere Reglementierungsdichte herabgesetzt würden und andererseits eine stärkere Beteiligung der öffentlichen Hand, z.B. über Betreuungsgutscheine, erfolgen würde.

Organisationen

37 Organisationen (alliance F, BPW, Caritas, CLAFV, economiesuisse, EFS, EKF, EX-PERTsuisse, FER, Frauenzentrale AR, Frauenzentrale BE, Frauenzentrale ZG, Frauenzentrale ZH, globegarden, Handelskammer beider Basel, IGM, Juristinnen Schweiz, KV, mws,

Municipalité de Lausanne, NGO-Koordination post Beijing Schweiz, Pro Familia, SAV, SBLV, Schweiz. Städteverband, SGBK, SGV, sgv-usam, SKF, SKG, SSR, SVA, SVAMV,

Travail.Suisse, Treuhand|Suisse, Verband Frauenunternehmen, ZHK) begrüssen generell die Erhöhung der Kinderdrittbetreuungsabzüge, da mit dieser Massnahme dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden könne. Die Erhöhung sei ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu mehr Steuergerechtigkeit. Heute lohne sich die Erwerbstätigkeit wegen der hohen Kosten der familienexternen Kinderbetreuung oft zu wenig. Die zulässigen Kinderdrittbetreuungsabzüge dürften nicht dazu führen, dass der Entscheid, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder weiterzuführen, beeinflusst werde.

Für 5 Organisationen (Caritas, EFS, Juristinnen Schweiz, NGO-Koordination post Beijing Schweiz, SVAMV) ist es aber wichtig, dass die Familienpolitik in diesem Bereich auch tiefe Einkommen umfasse. Die Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzugs ersetze deshalb die Bemühungen um ausreichende, erschwinglichere und qualitativ hochstehende familienexterne Kinderbetreuung nicht. Für die Caritas steht eine wirksame Familienpolitik auf drei Säulen: Sie sichert die Existenz von Familien, sie ermöglicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sie garantiert die Chancengerechtigkeit für Kinder. Eine ausschliessliche Konzentration auf die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit greife aus Armutssicht daher zu kurz.

Gemäss Travail.Suisse wirke sich die Erhöhung vor allem zugunsten von Gutverdienenden aus. Die Ausfälle sollten daher zwingend durch anderweitige steuerliche Massnahmen bei allen Gutverdienenden (mit und ohne Kinder) kompensiert werden. Hinsichtlich der Arbeitsmarktbeteiligung würden steuerliche Massnahmen alleine eine sehr beschränkte Wirkung entfalten. Die heutigen Anstossfinanzierungen des Bundes müssten daher zu einem Rahmengesetz für die Betreuungsinfrastruktur umgebaut werden.

Dem SBLV ist es wichtig, dass den Ehepaaren, die ihre Kinder vollständig selber betreuen, durch die neue Regelung keine Nachteile entstünden, denn auch diese Familien würden einen grossen Dienst an der Gesellschaft leisten.

Für 5 Organisationen (EFS, EKF, Juristinnen Schweiz, NGO-Koordination post Beijing

Schweiz, SKF) nehmen die Vorschläge zu wenig Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse derjenigen Personen, die nachts und an den Wochenenden arbeiten. Der maximale Abzug müsste bei dieser Personengruppe um die Höhe der Mehrkosten erweitert werden.