Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/31: Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten · 26 Seiten

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Obwohl die SPS die Beseitigung von Hürden, die Frauen vom Wiedereinstieg in den Beruf oder von einer Erhöhung des Erwerbspensums abhalten, grundsätzlich befürwortet, lehnt sie Steuererleichterungen, die hauptsächlich Gutverdienenden zu Gute kommen, ab. Die Politik müsse in erster Linie den von den Eltern übernommenen Kostenanteil an die familienergänzende Kinderdrittbetreuung senken und die öffentliche Hand müsse einen grösseren Anteil finanzieren. Eine Reduktion der Steuereinnahmen sei zu vermeiden. Als Massnahme bei den Steuern würde die SPS Steuergutschriften bevorzugen.

Die GPS begrüsst an sich, dass das Problem endlich angepackt werden soll. Die Vorlage sollte jedoch von einem Steuerabzugs- auf ein Subventionsmodell umgestellt werden. Die GPS stehe Steuerabzügen generell kritisch gegenüber. Als Alternative zu einer Erhöhung der Steuerabzüge schlägt sie vor, die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung für alle Eltern grundsätzlich zu vergünstigen. Die öffentliche Hand müsse endlich mehr finanzielle Verantwortung übernehmen. Es brauche zusätzlich gezielte und soziale Massnahmen:

mehr qualitativ hochstehende Betreuungsplätze, Blockzeiten in den Schulen, flexiblere Arbeitsmodelle, Elternurlaub, Teilzeitarbeit für Väter sowie Lohngleichheit.

Organisationen

4 Organisation (CP, Pro Single Schweiz, SGB, Städtische Steuerkonferenz) lehnen die generelle Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzugs ab. Sie bezweifeln, dass die Massnahme geeignet sei, negative Erwerbsanreize auszugleichen.

Obwohl die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für das CP wichtig sei, werden die Vorschläge generell abgelehnt, weil sie keine befriedigende Lösung des Problems darstellten. Der Bundesrat sei verpflichtet, eine Ehepaar- und Familienbesteuerung vorzusehen, die in Einklang mit der Verfassung stehe. In diesem Rahmen sollte denn auch eine umfassende Lösung inklusiv Kinderdrittbetreuungsabzug vorgesehen werden. Nach Ansicht des CP ist das Familienquotientensystem das einzige Modell, das den Familien mit Kindern angemessen Rechnung trage.

Für Pro Single Schweiz werden Ehepaare und Familien mit Kindern bereits heute ausreichend entlastet. Wenn den Familien weitere Steuervergünstigungen gewährt würden, müssten die übrigen Steuerzahler für noch mehr Kosten aufkommen. Dies sei nicht zumutbar.

Der SGB lehnt Steuererleichterungen, die hauptsächlich Gutverdienenden zu Gute kommen, grundsätzlich ab. Es sei vielmehr unabdingbar, dass die Politik in erster Linie den von den Eltern übernommenen Kostenanteil an die familienergänzende Kinderbetreuung senke und die öffentliche Hand einen grösseren Anteil finanziere.

4.2 Erhöhung der Obergrenze für den Kinderdrittbetreuungsabzug von 10'100 auf 25'000 Franken pro Kind und Jahr bei der direkten Bundessteuer

Zusammenfassung

Die Erhöhung der Obergrenze bei der direkten Bundessteuer wird von 17 Kantonen sowie der FDK, von 4 Parteien und von 35 Organisationen grundsätzlich befürwortet, wobei für 10 Kantone der Abzug zu hoch und für 13 Organisationen zu tief ist. Die Beseitigung eines steuerlichen Fehlanreizes könne massgeblich dazu dienen, dass mehr Personen ihren Beschäftigungsgrad erhöhen.

8 Kantone, 4 Parteien und 4 Organisationen lehnen die Erhöhung ab. Dem verfassungsrechtlichen Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werde dadurch nicht mehr adäquat Rechnung getragen bzw. nur Gutverdienende oder Familien mit Drittbetreuung könnten von den Steuererleichterungen profitieren.