Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/31: Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten · 26 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht

Zusammenfassung

Massnahmen zur Bekämpfung des inländischen Fachkräftemangels und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden grundsätzlich begrüsst. Unei-

nig sind sich die Vernehmlassungsteilnehmenden darüber, ob die generelle Erhöhung

des Kinderdrittbetreuungsabzugs eine zielführende Massnahme ist. Während eine Erhöhung bei der direkten Bundessteuer mehrheitlich unterstützt wird, weckt die Einfüh-

rung eines Mindestabzugs für die Kantone föderalistische Bedenken.

Generelle Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzugs

Fast die Hälfte der Kantone bezweifelt, dass die in der Vorlage aufgezeigten volkswirtschaftlichen Auswirkungen bei der Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzugs tatsächlich eintreten werden. Es würden erhebliche finanzielle Mitnahmeeffekte und Streuverluste generiert, indem trotz der zusätzlichen steuerlichen Abzüge die jeweilige Erwerbstätigkeit nicht wie erwartet ausgeweitet würde. Zudem würden die neuen steuerlichen Anreize gerade in jenen Berufen kaum Linderung bringen, die tatsächlich unter einem Fachkräftemangel leiden.

Auch die Parteien sind gespalten. Während 4 Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP) die Massnahme begrüssen, lehnen 4 Parteien (EDU, GPS, SP, SVP) die generelle Erhöhung des Abzugs ab.

Die grosse Mehrheit der Organisationen befürwortet hingegen eine generelle Erhöhung des Abzuges.

Erhöhung im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Die Erhöhung im DBG wird von der Mehrheit der Kantone unterstützt, wobei verschiedene Kantone die vorgeschlagene Obergrenze als zu hoch einstufen. Für die ablehnenden Kantone führt die vorgeschlagene Erhöhung bei den verschiedenen Lebens- und Familienmodellen zu Verzerrungen bei der Steuerbelastung sowie zu höherem Vollzugsaufwand, weil eine einfache Überprüfung der Plausibilität nicht mehr ausreichen würde. Zudem würde ein grosser Druck auf die Kantone entstehen, die kantonalen Kinderdrittbetreuungsabzüge ebenfalls zu erhöhen.

4 Parteien begrüssen die Erhöhung im DBG (BDP, CVP, FDP, GLP). 4 Parteien lehnen die Massnahme ab, weil Familien mit tiefen Einkommen nicht profitieren würden (EDU, SVP,

GPS, SPS) oder die Drittbetreuung gegenüber der Eigenbetreuung bevorzugt würde (SVP).

Die grosse Mehrheit der Organisationen befürwortet die Massnahme, zahlreiche fordern jedoch eine Obergrenze von 32'000 Franken oder sogar den Verzicht auf eine Obergrenze.

Verankerung einer Mindestgrenze im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG)

Die überwiegende Mehrheit der Kantone sowie die FDK lehnen die Verankerung einer Mindestgrenze im StHG mit Nachdruck ab. Die Massnahme wird als Eingriff in die Kantonsautonomie gewertet. Sie führe zwangsläufig zu Folgeanpassungen bei den Steuertarifen oder den thematisch verbundenen Abzügen, damit die heute fein austarierten Belastungsrelationen nicht aus den Fugen geraten würden. Sie habe zudem in vielen Kantonen beträchtliche Mindereinnahmen und einen erhöhten Vollzugsaufwand zur Folge.

Auch 4 Parteien (CVP, EDU, FDP, SVP) qualifizieren die Verankerung einer Mindestgrenze als unrechtmässigen Eingriff in die Kantonsautonomie. 3 Parteien (BDP, GLP, SPS) sind mit dem Vorschlag einverstanden. Damit die Ziele der Fachkräfteinitiative besser erreicht werden könnten, sollte die bessere steuerliche Berücksichtigung von Kinderdrittbetreuung nicht nur auf die Bundesebene beschränkt bleiben. Für die SPS und die GLP kommt es dadurch