Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/31: Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten · 26 Seiten
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Um dem inländischen Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, sollen bei den Steuern künftig höhere Abzüge für die Kinderdrittbetreuungskosten zugelassen werden. Der Bundesrat schlägt vor, bei der direkten Bundessteuer den Abzug auf 25'000 Franken zu erhöhen. Bei den direkten Kantons- und Gemeindesteuern soll das kantonale Recht für den Abzug eine Obergrenze bestimmen, die nicht unter 10'000 Franken pro Kind und Jahr liegt.
Der Kinderdrittbetreuungsabzug soll sowohl im DBG als auch in den kantonalen Erlassen in Form eines anorganischen Abzuges ausgestaltet bleiben, damit er weiterhin nicht nur für Erwerbstätige, sondern auch für Personen in Ausbildung und für Erwerbsunfähige möglich ist. Auch die übrigen Anspruchsvoraussetzungen sollen unverändert bleiben.
Kurzfristig hätte die Reform jährliche geschätzte Mindereinnahmen in der Höhe von rund 10 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer bzw. von rund 25 Millionen Franken bei den Kantons- und Gemeindesteuern zur Folge. Auf längere Sicht ist aber davon auszugehen,
dass ein erhöhter Kinderdrittbetreuungsabzug aufgrund der positiven Beschäftigungsimpulse steuerlich kompensiert oder sogar zusätzliche Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen generieren würde.
Der Bundesrat geht davon aus, dass aufgrund sinkender Betreuungskosten infolge des erhöhten Steuerabzugs die Teilnahme am Arbeitsmarkt und damit auch die Nachfrage nach Betreuungsangeboten steigen dürften. Aufgrund der eher hohen Qualifikation der Zielgruppen dürfte dies zu einer besseren Ausnutzung des Fachkräftepotenzials, zu einer Belebung des Arbeitsmarkts und letztlich auch zu einer Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität führen. Dies dürfte sich längerfristig auch günstig auf die Steuereinnahmen auswirken. Tendenziell werden die Erwerbsanreize, insbesondere diejenigen für gut qualifizierte Mütter, gestärkt. Kurz- bis mittelfristig ist landesweit mit einer Zunahme um schätzungsweise rund 2500 Vollzeitstellen zu rechnen (grobe Schätzung).
4. Ergebnisse der Vernehmlassung
4.1 Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzugs generell
Zusammenfassung
14 Kantone, 4 Parteien und 37 Organisationen begrüssen die generelle Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzugs. Die Erhöhung des Abzugs könne einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. Zum Teil wird jedoch bezweifelt, dass sich mit einer solchen Massnahme der Fachkräftemangel zielgerichtet bekämpfen lässt.
12 Kantone sowie die FDK, 4 Parteien und 4 Organisationen sprechen sich dagegen aus. Sie bezweifeln, dass die in der Vorlage aufgezeigten volkswirtschaftlichen Auswirkungen bei der Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzugs tatsächlich eintreten werden. Zum Teil wird die Erhöhung auch abgelehnt, weil sie primär nur Familien mit höheren Einkommen zu Gute komme.
Zustimmung Kantone
14 Kantone (AG, AR, BE, BS, FR, GE, JU, LU, NE, SG, SO, TI, VD, ZH) sind gegenüber einer generellen Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzugs grundsätzlich positiv eingestellt. Die Erhöhung des Abzuges könne einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. Allerdings wird zum Teil bezweifelt, dass sich mit einer solchen Massnahme der Fachkräftemangel zielgerichtet bekämpfen lässt. Es erscheine eher als unwahrscheinlich, dass sich die steuerlichen Anreize überwiegend in jenen Branchen auswirken würden, bei denen heute tatsächlich ein Fachkräftemangel bestehe. Ebenso sei fraglich, ob die damit