Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/31: Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten · 26 Seiten
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Ablehnung
Kantone
Für 8 Kantone (BL, GL, GR, NW, OW, TG, VS, ZG) ist die vorgeschlagene Erhöhung im DBG zu wenig zielführend und finanziell zu ineffizient. Die massive Erhöhung führe zu Verzerrungen zwischen verschiedenen Lebens- und Familienmodellen (Einverdiener- gegenüber Zweiverdienerehepaaren, Alleinerziehende gegenüber Einverdienerehepaaren).
Dadurch werde dem verfassungsrechtlichen Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht mehr adäquat Rechnung getragen. Gemäss GR wird den Zweiverdienerehepaaren bereits heute ein steuerdogmatisch kaum zu begründender Abzug gewährt, der nicht mit einem erhöhten Kinderbetreuungsabzug kombiniert werden könne,
ohne eine massive Schlechterstellung der Einverdienerehepaare zu bewirken. Die Alleinerziehenden erhielten zudem heute schon den Elterntarif und bezahlten damit gleich viel Steuern wie Einverdienerehepaare mit einem Kind, obwohl beim Ehepaar eine erwachsene Person mehr aus dem Einkommen leben müsse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit damit wesentlich tiefer sei. Ein erhöhter Abzug für die Kinderbetreuungskosten würde die Steuerungerechtigkeit deshalb weiter erhöhen.
Zudem wird befürchtet, dass dadurch ein grosser Druck auf die Kantone ausgeübt werde, die kantonalen Kinderdrittbetreuungsabzüge ebenfalls zu erhöhen. Damit könnten aber erhebliche Steuerausfälle auf die Kantone zukommen, was sich für zahlreiche Kantone als finanziell sehr herausfordernd erweisen würde. Ferner könnten auch politische Diskussionen über den Wert der Eigenbetreuung und einer entsprechenden gesellschaftlichen Wertschätzung über einen neuen steuerlichen Eigenbetreuungsabzug (wieder) aufflammen. Überdies führe die massive Erhöhung zu höherem Vollzugsaufwand, da gegenüber heute eine deutlich höhere Anzahl Steuererklärungen vertieft zu prüfen wäre. Heute würden sich viele Deklarationen mit beschränktem Aufwand bearbeiten lassen, weil die Kosten bei angemessener Plausibilisierung oftmals an die zulässigen heutigen Maximalbeträge herankämen.
Parteien
4 Parteien (EDU, GPS, SPS, SVP) lehnen die Erhöhung der Obergrenze im DBG ab. Gemäss der SVP würde dadurch die heute vorherrschende Ungerechtigkeit bei den Steuerabzügen für Kinderbetreuung zusätzlich gefestigt und die Wahlfreiheit der Familienmodelle eingeschränkt. Die EDU und die SVP halten fest, dass durch die Massnahme nicht Familien mit geringerem Einkommen erreicht würden, da bereits heute rund die Hälfte aller Familien aufgrund ihrer Einkommenssituation von dieser Steuer befreit seien. Damit werde den Familien mit tieferen Einkommen nicht Rechnung getragen. Die EDU plädiert daher für eine Erhöhung des Kindergeldes, welche den Eltern eine freiere Entscheidung über familieninterne oder externe Kinderbetreuung ermögliche.
Bei einer Erhöhung der möglichen Steuerabzüge ist nach Ansicht der SPS spätestens ab dem Schulalter eine tiefere Obergrenze vorzusehen, damit über die Steuerabzüge keine Luxuslösungen finanziert würden.
Gemäss GPS würden vor allem gutverdienende Eltern von Steuerabzügen profitieren. Durch Steuerausfälle bedingte Abbaumassnahmen würden im Gegenzug aber die wenig verdienenden Eltern überproportional treffen. Dass sich eine Erwerbsarbeit für gutverdienende Eltern oftmals nicht lohne, liege nicht an den ungenügenden Steuerabzügen, sondern in erster Linie an den hohen Betreuungskosten.
Organisationen
4 Organisationen (CP, Pro Single Schweiz, Städtische Steuerkonferenz, SGB) lehnen die Erhöhung im DBG ab. Es gebe geeignetere Massnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Pro Single Schweiz lehnt jeden weiteren Ausbau der Vergünstigungen für Familien durch Steuerabzüge oder Tarifermässigungen ab. Bei einer allfälligen Erhöhung der Steuerabzüge sei gemäss SGB spätestens ab dem Schulalter eine tiefere Obergrenze vor-