Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/39: Änderung verschiedener Verordnungen im Bereich Tiergesundheit · 11 Seiten

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8 Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten

Allgemeines: Die vorgeschlagenen Änderungen stehen im Zusammenhang mit dem in der TSV vorgeschlagenen Ausbau der Tierverkehrskontrolle bei den Schafen und Ziegen. Für die allgemeinen Bemerkungen, die zu dieser Änderung eingegangen sind, wird daher auf die Ausführungen in Ziffer 3 verwiesen.

Art. 1 Bst. abisund cbis: Der Vorschlag, wonach die Entsorgungsbeiträge pro Tier, gleich wie bei den Tieren der Rindergattung, je zur Hälfte an den Geburts- und den Schlachtbetrieb ausgerichtet werden, wird vom Kanton AI und von verschiedenen Organisationen (SBV, Schweizerischer Freibergerverband, Suisseporcs, SZZV) begrüsst. Allerdings wird gefordert, den vorgeschlagenen Betrag von Fr. 2.25 auf bis zu Fr. 12.50 zu erhöhen (obgenannte Organisationen sowie Bündner Bauernverband, Bündnischer Schafzuchtverband, Oberwalliser Schwarznasenzuchtverband, Ostschweizer Widder- und Zuchtschafsmarkt, Schweizerischer Verband Berufsschäfer, SVV, St. Gallischer Schafzuchtverband, Vereinigung für das Ostfriesische Milchschaf, Schweizerischer Schafzuchtverband,). Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer (Bell Schweiz AG, Centravo AG, FIAL, Proviande, SFF, SGV, SVV, TMF Extraktionswerk AG) möchten zudem, dass der nach geltendem Recht den Schlachtbetrieben ausbezahlte Entsorgungsbeitrag beibehalten wird. Verschiedentlich wurde zudem die Einführung desselben Systems für Pferde gefordert (Association des groupements et organisations romands de l'agriculture, Chambre jurassienne d'agriculture, Kanton AI, SBV, Schweizerischer Freibergerverband, Suisseporcs).