Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/39: Änderung verschiedener Verordnungen im Bereich Tiergesundheit · 11 Seiten
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1 Ausgangslage
Für folgende Verordnungen wurden Änderungen vorgeschlagen:
Tierseuchenverordnung (TSV, SR 916.401)
Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP, SR 916.441.22) Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank (TVD-Verordnung, SR 916.404.1)
Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr (GebV-TVD, SR 916.404.2)
Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (SR 916.407)
2 Vernehmlassungsverfahren
Am 29. Mai 2017 eröffnete das EDI das Vernehmlassungsverfahren für die Revision der oben genannten Verordnungen. Es dauerte bis zum 29. September 2017.
Neben den Kantonen wurden die in der Bundesversammlung vertretene Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und 87 weitere Organisationen und interessierte Kreise begrüsst.
Insgesamt sind 107 Stellungnahmen eingegangen, welche auf folgender Internetseite eingesehen werden können: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > abgeschlossene Vernehmlassungen > 2017 > EDI . Der nachfolgende Bericht enthält eine Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen, thematisch gegliedert nach den Verordnungen (ab Ziff. 4).
3 Allgemeine Bemerkungen
Die Revision der Verordnungen im Veterinärbereich führte zu vielen Reaktionen, insbesondere von Seiten der Vollzugsorgane, von landwirtschaftlichen Organisationen und aus universitären Kreisen.
Begrüsst wurden die Änderungsvorschläge, welche die TSV an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse anpassen. Auch die geplanten Änderungen zur Entsorgung und Weiterverarbeitung von tierischen Nebenprodukten fanden Zustimmung bei den Vernehmlassungsteilnehmern. Einige wünschten sich jedoch weiterreichende Lockerungen der Verbote, tierische Eiweisse an Nutztiere zu verfüttern, z.B. auch für Schweine und Geflügel, oder die Zulassung von Speiseresten als Nährsubstrate für „Nutzinsekten“ (Bühler AG, Centravo, GLP, Institut für Agrarwissenschaften der ETH Zürich, Swiss Food Research). Der Kanton NE hingegen mahnte, dass nach den Erfahrungen der BSE-Krise jeder Lockerungsschritt sorgfältig geprüft und wissenschaftlich fundiert sein müsse. Beanstandet wurden von den Kantonen die zum Teil grosse Komplexität und schlechte Lesbarkeit des Verordnungstextes, viele für den Vollzug noch unklare Punkte und die Verweise auf EU-Erlasse.
Eher umstritten war der vorgeschlagene Ausbau der Tierverkehrskontrolle für Schafe und Ziegen. Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer (Association des groupements et organisations romands de l'agriculture, Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer, Bündner Bauernverband, Bündnischer Schafzuchtverband, Identitas AG, Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband, Micarna, Ostschweizer Widder- und Zuchtschafsmarkt Sargans, Pro Natura, ProSpecieRara, Proviande, SBV, Schweizerischer Schafzuchtverband, Schweizerischer Verband Berufsschäfer, SMP, St. Galler Bauernverband, St. Galler Schafzuchtverband, STS, Suisseporcs, SZZV, TMF Extraktionswerk AG, Vereinigung für das Ostfriesische Milchschaf) begrüssen den Ausbau grundsätzlich bzw. halten ihn für nötig. Gleichzeitig wurde jedoch gefordert, dass der administrative Aufwand und die Kosten klein gehalten und keine bürokratischen Hürden aufgebaut werden.
Gegen den Ausbau der Tierverkehrskontrolle für Schafe und Ziegen sprachen sich der Oberwalliser Schwarznasenzuchtverband, einzelne Schafhalter und –händler (Anton Felder, Walter Huber) und einige kantonale Bauernorganisationen (Bauernverband Nidwalden, Bäuerinnenverband Nidwalden, Bauernverband Obwalden, Landfrauenverband Obwalden, Bauernverband Uri, Bauernvereinigung des Kantons Schwyz, Verband Thurgauer Landwirtschaft, Zentralschweizer Bauernbund, Zuger Bauernverband) aus. Sie befürchten einen grossen administrativen und finanziellen Aufwand und einen unverhältnismässigen Mehraufwand (z.B. bei der Sömmerung).