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Vernehmlassung 2017/39: Änderung verschiedener Verordnungen im Bereich Tiergesundheit · 14 Seiten
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Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 25. Mai 20111 über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten wird wie folgt geändert:
Titel
Verordnung über tierische Nebenprodukte
(VTNP)
Art. 2 Abs. 1 und 2bisBst. c
1Diese Verordnung regelt die Entsorgung von und den Handel mit tierischen Nebenprodukten.
2bisFür Speisereste gilt sie, wenn diese:
c. für die Verarbeitung zu Düngemitteln oder für die Verwendung in einer Biogas- oder Kompostierungsanlage bestimmt sind, ausser sie stammen aus Privathaushalten und werden im Rahmen der öffentlichen Sammlung von Siedlungsabfällen mit Grüngut vermischt und in Anlagen entsorgt, auf deren Areal sich keine Tierhaltung befindet.
Art. 2a Anwendbarkeit auf Folgeprodukte
1Folgeprodukte unterstehen dieser Verordnung, wenn sie den Endpunkt (Art. 3 Bst.
e) noch nicht erreicht haben. Für Folgeprodukte gelten dieselben Vorschriften wie für die tierischen Nebenprodukte, aus denen sie gewonnen wurden, sofern keine abweichende Regelung besteht.
2Die Folgeprodukte, die den Endpunkt erreicht haben, sind in Anhang 6 aufgeführt.
Art. 3 Bst. b, hbisund i
3Die folgenden Ausdrücke bedeuten:
1 SR 916.441.22
2017–......