Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/39: Änderung verschiedener Verordnungen im Bereich Tiergesundheit · 11 Seiten
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Datenbank, Meldesystem, elektronische Meldungen, Schnittstellen zu Herdebüchern) dafür geschaffen werden und sich als praxistauglich erweisen müssen.
Anhang
Mehrere Organisationen (Bündner Bauernverband, Bündnischer Schafzuchtverband, SBV, Schweizerischer Schafzuchtverband, Suisseporcs, SZZV) verlangen die Erfassung zusätzlicher Daten, die in der TVD registriert werden sollen (z.B. Geburtsgewicht, Zuchtorganisation, Schlachtgewicht, Hornstatus etc.). Hingegen soll auf die Erfassung der Identität des Vatertieres und der Farbe verzichtet bzw. die Farbe nur bei Herdenbuchtieren erfasst werden (Kantone AI und SG sowie Bauernverband Nidwalden, Bäuerinnenverband Nidwalden, Bauernverband Obwalden, Landfrauenverband Obwalden, Bauernverband Uri, Bauernvereinigung des Kantons Schwyz, Bündnischer Schafzuchtverband, Bündner Bauernverband, Ostschweizer Widder- und Zuchtschafsmarkt, SBV, SVP, SVV, Suisseporcs Schweizerischer Schafzuchtverband, SZZV, St. Gallischer Schafzuchtverband, Zentralschweizer Bauernbund, Zuger Bauernverband).
7 Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr (GebV- TVD)
Allgemeines: Die vorgeschlagenen Änderungen stehen im Zusammenhang mit dem in der TSV vorgeschlagenen Ausbau der Tierverkehrskontrolle bei den Schafen und Ziegen. Für die allgemeinen Bemerkungen, die zu dieser Änderung eingegangen sind, wird daher auf die Ausführungen in Ziffer 3 verwiesen.
Anhang
Ziffer 1: Verschiedene Organisationen (Bauernvereinigung des Kantons Schwyz, Bauernverband Nidwalden, Bäuerinnenverband Nidwalden, Bauernverband Obwalden, Landfrauenverband Obwalden, Bauernverband Uri, Bündner Bauernverband, Bündnischer Schafzuchtverband, Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband, Oberwalliser Schwarznasenzuchtverband, Ostschweizer Widder- und Zuchtschafsmarkt, SBV, Schweizerischer Schafzuchtverband, Suisseporcs, Schweizerischer Verband Berufsschäfer, SVV, SZZV, St. Galler Bauernverband, St. Gallischer Schafzuchtverband, Vereinigung für das Ostfriesische Milchschaf, Zentralschweizer Bauernbund, Zuger Bauernverband) und der Kanton AI haben die Frage aufgeworfen, weshalb eine einzige Ersatzohrmarke mehr als doppelt so teuer ist als ein Set neuer Doppelohrmarken. Dieselben Organisationen sowie ASR, Association des groupements et organisations romands de l'agriculture, Braunvieh Schweiz, Chambre jurassienne d'agriculture, Mutterkuh Schweiz, Proviande, SVP, Schweizer Milchproduzenten und der Kanton AI fordern zudem, dass Ersatzohrmarken grundsätzlich kostenlos sein sollen. Proviande, SBV, SVV und Suisseporcs sowie der Kanton BL sind der Meinung, dass bei Schafen und Ziegen nur noch Ohrmarken mit einem Mikrochip verwendet werden sollen.
Ziffer 3: Einige Organisationen (Bell Schweiz AG, FIAL, Proviande, SBV, SVV) erachten die Gebühr von Fr. -.50 für die Meldung eines geschlachteten Tieres der Schaf- und der Ziegengattung als zu hoch. In Analogie zu den Tieren der Schweinegattung wird eine Gebühr von Fr. -.10 beantragt.
Ziffer 4: Viele Organisationen (Association des groupements et organisations romands, Bauernvereinigung des Kantons Schwyz, , Bauernverband Nidwalden, Bäuerinnenverband Nidwalden, Bauernverband Obwalden, Landfrauenverband Obwalden, Bauernverband Uri, Bündner Bauernverband, Bündnischer Schafzuchtverband, Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband, Oberwalliser Schwarznasenzuchtverband, Ostschweizer Widder- und Zuchtschafsmarkt, Proviande, SBV, SGV, Schweizerischer Schafzuchtverband, Suisseporcs, Schweizerischer Verband Berufsschäfer, SVV, SZZV, St. Galler Bauernverband, St. Gallischer Schafzuchtverband, Vereinigung für das Ostfriesische Milchschaf, Zentralschweizer Bauernbund, Zuger Bauernverband) und der Kanton AI fordern, dass Gebühren für fehlende Meldungen nicht bereits unmittelbar nach Inkrafttreten der Bestimmungen betreffend den Ausbau der Tierverkehrskontrolle für Schafe und Ziegen erhoben werden sollen, sondern erst ein Jahr später.