Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/5: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten» · 18 Seiten

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Die zweite Variante sieht ebenfalls vor, die Übergangsbestimmung zu Artikel 121a BV (Art. 197 Ziff. 11 BV) aufzuheben. Der Artikel 121a BV soll hingegen nicht geändert werden. Mit der Aufhebung lediglich der Übergangsbestimmungen soll die Aufforderung an den Gesetzgeber bestehen bleiben, weitere Schritte zur Umsetzung von Artikel 121a BV vorzunehmen, wenn sich die Ausgangslage bezüglich des FZA in der Zukunft ändern sollte.

Das Vernehmlassungsverfahren zum direkten Gegenentwurf dauert vom 1. Februar bis zum 1. März 2017. Der Bundesrat wird die Botschaft zu dieser Initiative bis am 27. April 2017 verabschieden (Frist nach Art. 97 Abs. 2 ParlG).