Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/5: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten» · 18 Seiten
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Artikel 121a BV lasse sich kaum umsetzen, ohne die bilateralen Verträge mit der EU ernsthaft zu gefährden. Die Stimmbevölkerung habe sich mehrmals auch für die bilateralen Verträge mit der EU ausgesprochen. Es brauche nun eine klare Entscheidung der Stimmbevölkerung zwischen der Fortführung der bilateralen Verträge und der Umsetzung von Artikel 121a BV.
Während der Abstimmungskampagne zur Masseneinwanderungsinitiative sei damit argumentiert worden, dass sich Artikel 121a BV mit den bilateralen Verträgen vereinbaren lasse. Dies habe sich jedoch als falsch herausgestellt. Da die sieben Verträge der Bilateralen I miteinander verknüpft seien, würde die Verletzung der Personenfreizügigkeit zur Kündigung des FZA und damit automatisch zum Dahinfallen auch der anderen sechs Verträge führen (sog. Guillotine-Klausel in Artikel 25 Absatz 4 FZA).
Zusätzlich würde die Schweiz bei einer vollständigen Umsetzung von Artikel 121a BV aus verschiedenen europäischen Kooperationen ausgeschlossen, wie z.B. aus Horizon 2020 und Erasmus+, zwei wichtigen Projekten für Forschung und Bildung, sowie aus Media, einem für die audio-visuelle Branche zentralen Programm.
Wirtschaftlich sei die Schweiz stark mit der EU verflochten. Falls die Bilateralen I wegfallen, sei die Schweiz im EU-Binnenmarkt benachteiligt. Eine Benachteiligung würde sich auch bei der Forschung, der Lehre und der Kultur ergeben: Die länderübergreifende Vernetzung habe stark an Bedeutung gewonnen.
In der Schweiz fehle es beispielsweise an Pflegepersonal sowie an ärztlichem Personal, was sich künftig noch verschärfen dürfte. Auch bei verstärkter eigener Ausbildung sei die Schweiz auf Fachleute aus dem Ausland angewiesen. Sie seien nur dann bereit in der Schweiz zu arbeiten, wenn sie hier auch willkommen seien und gestützt auf das FZA weitgehend die gleichen sozialen Rechte haben wie die Schweizerinnen und Schweizer. Aber auch viele Schweizerinnen und Schweizer profitierten vom freien Personenverkehr mit den EU- und EFTA-Mitgliedstaaten.
Die flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping würden einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Lohnniveaus in der Schweiz leisten. Diese Massnahmen seien rechtlich an die bilateralen Verträge gebunden und würden daher bei einem Verzicht auf deren Weiterführung dahinfallen.
Falls die Umsetzung ohne Gefährdung der Bilateralen erfolgt und damit eine dauerhafte Rechtssicherheit sichergestellt ist, könnte die Initiative nach der Auffassung der Initiantinnen und Initianten zurückgezogen werden. Das Parlament kann Volk und Ständen auch einen direkten Gegenentwurf zur Abstimmung unterbreiten. Auch in diesem Fall könnte die Initiative zurückgezogen werden, sofern ein solcher direkter Gegenentwurf die bilateralen Abkommen mit der EU sichert.