Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/5: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten» · 18 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht

1 Ausgangslage

Die Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten» wurde am 27. Oktober 2015 mit 108 640 gültigen Unterschriften in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs eingereicht. Sie fordert die Aufhebung der von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 angenommenen Artikel 121a und 197 Ziffer 11 BV.

In einem Grundsatzentscheid hat der Bundesrat am 26. Oktober 2016 beschlossen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Er hat dabei festgehalten, dass er über den Inhalt eines Gegenentwurfs befinden wird, sobald das Parlament seinen Entscheid zur Umsetzung des Zuwanderungsartikels (Art. 121a BV) gefällt hat. Am 16. Dezember 2016 hat die Bundesversammlung die Änderung des Ausländergesetzes zur Umsetzung von Artikel 121a BV verabschiedet.1 Am 21. Dezember 2016 hat der Bundesrat daraufhin beschlossen, zwei Varianten für einen direkten Gegenentwurf in die Vernehmlassung zu geben, um damit eine breite Diskussion zu ermöglichen.

Seit der Annahme des neuen Verfassungsartikels wurden Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotentials ergriffen, zum Beispiel im Rahmen der Fachkräfteinitiative und bei der Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt. Die Massnahmen zur Verhinderung von Missbräuchen beim FZA wurden ebenfalls verstärkt.

Im vorliegenden erläuternden Bericht werden die Initiative gewürdigt und die zwei Varianten für einen direkten Gegenentwurf dargestellt.

2 Kontext und Inhalt der Initiative

2.1 Formelle Aspekte und Gültigkeit

2.1.1 Wortlaut der Initiative

Die Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten» hat den folgenden Wortlaut:

Die Bundesverfassung2 (BV) wird wie folgt geändert:

Art. 121a und 197 Ziff. 11

Aufgehoben

1 BBl 2016 8917

2 SR 101