Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/5: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten» · 18 Seiten
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5.4 Verzicht auf einen indirekten Gegenvorschlag
Die Bundesversammlung hat am 16. Dezember 2016 eine Änderung des Ausländergesetzes zur Umsetzung von Artikel 121a BV beschlossen. Die Vorlage eines indirekten Gegenvorschlags auf Gesetzesstufe durch den Bundesrat erübrigt sich daher.
5.5 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die Initiative enthält keine Bestimmungen, die bestehende internationale Verpflichtungen der Schweiz beeinträchtigen könnten.
6 Schlussfolgerungen
Aus den dargelegten Gründen beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten, die Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten» Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.
7 Direkter Gegenentwurf
7.1 Ausgangslage
Die von der Bundesversammlung am 16. Dezember 2016 beschlossene Änderung des Ausländergesetzes zur Umsetzung von Artikel 121a BV ist mit dem FZA und dem EFTA-Übereinkommen vereinbar, sie setzt jedoch Artikel 121a BV nicht vollständig um. Dieser Entscheid des Parlaments, bei der Steuerung der Zuwanderung von Personen aus den EU/EFTA-Mitgliedstaaten die bilateralen Verträge zu berücksichtigen, soll nach Auffassung des Bundesrats mit einem Gegenentwurf zur Initiative in der Verfassung abgebildet werden.
Um eine breite Diskussion zu ermöglichen, unterbreitet der Bundesrat zwei Varianten für einen direkten Gegenentwurf. Beide Varianten belassen den Auftrag zur Steuerung der Zuwanderung in der Verfassung
7.2 Variante 1
7.2.1 Wortlaut
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Verfassungsanpassung der Variante 1 lautet wie folgt:
Art. 121a BV Steuerung der Zuwanderung
4Bei der Steuerung der Zuwanderung werden völkerrechtliche Verträge
berücksichtigt, die von grosser Tragweite für die Stellung der Schweiz in Europa sind.
5Aufgehoben