Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/5: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten» · 18 Seiten

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seinen 500 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten. Die EU und ihre 28 Mitgliedstaaten sind die mit Abstand wichtigsten Handelspartner der Schweiz.17

Das FZA sieht vor, dass im Falle der Kündigung des Abkommens die bereits erworbenen Ansprüche der betroffenen Personen unberührt bleiben und die Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen eine Regelung für die Anwartschaften treffen (Art. 23 FZA). Diese Bestimmung müsste durch Verhandlungen mit der EU umgesetzt werden.

Mit einer Aufhebung der Artikel 121a und 197 Ziffer 11 BV durch Volk und Stände wäre die Differenz zwischen der Bundesverfassung und dem FZA beseitigt. Gleichzeitig würde der von Volk und Ständen erteilte Auftrag zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung wegfallen. Zwar ist die Nettozuwanderung seit Annahme der Initiative «Gegen Masseneinwanderung» rückläufig. So betrug der Wanderungssaldo der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung im Jahr 2013 81‘084 Personen, im Jahr 2014 78'894 Personen, im Jahr 2015 71'468 Personen und im Jahr 2016 60‘262 Personen.18 Der Bundesrat ist aber trotzdem der Ansicht, dass die Zuwanderung weiterhin mit geeigneten Massnahmen gesteuert und begrenzt werden soll, wie sie auch bei der von den eidgenössischen Räten beschlossenen Umsetzung von Artikel 121a BV vorgesehen sind. Eine vollständige Aufhebung von Artikel 121a BV würde diesem Ziel widersprechen. . Ferner lehnt es der Bundesrat auch aus demokratiepolitischen Gründen ab, nach so kurzer Zeit den Entscheid von Volk und Ständen vom 9. Februar 2014 wieder rückgängig zu machen.

Mit dem Beschluss der Bundesversammlung vom 16. Dezember 2016 zur Umsetzung von Artikel 121a BV wird zudem den Kernanliegen der Initiative Rechnung getragen. Die Gesetzesänderungen lassen sich so umsetzen, dass die Freizügigkeitsabkommen weiterhin eingehalten werden können.

Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten, die eidgenössische Volksinitiative „Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten“ Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.

5.3 Personelle und finanzielle Auswirkungen

Bei einer Annahme der Initiative würden die mit der Umsetzung von Artikel 121a BV verbundenen Kosten wegfallen.

Der Bundesrat geht davon aus, dass bei einer Ablehnung der Initiative grundsätzlich weiterhin an der von der Bundesversammlung beschlossenen Umsetzung festgehalten werden kann, sofern sie in einer allfälligen Referendumsabstimmung nicht abgelehnt wird. Die Kosten, die sich daraus ergeben, lassen sich erst abschätzen, wenn die Ausführungsbestimmungen dazu vorliegen.

17 BBl 2013 291, Botschaft zur Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“; Kapitel 4.2.1, 4.2.2 und 4.3.1.

18 Ausländerstatistiken SEM, abrufbar unter: www.sem.admin.ch > Publikationen & Service > Statistiken > Ausländerstatistik.