Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/54: Revision des Verordnungsrechts im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) · 53 Seiten

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Ziffer IV Bewilligung von klinischen Versuchen

Der Kanton VD, SGKPT, SGNM und H+ halten fest, dass die Erhöhung der Gebühr für neue klinische Studien auf CHF 5‘000 für die Zukunft der klinischen Forschung in der Schweiz ein schlechtes Signal darstelle und nicht nachvollziehbar sei. Diese Gebühr sei fünfmal höher als die aktuell gültige Pauschale und werde im Entwurf nicht begründet. Damit riskiere man, insbesondere bei kleineren Studien, die unabhängige, nicht gesponserte klinische Forschung zu benachteiligen.

Zusätzliche Anträge

Iph, scin und vips beantragen die Aufnahme einer eigenen Inspektionsgebühr. Die Kosten für Inspektionen könnten hohe fünfstellige Beträge erreichen. Daher erachten die genannten Verbände die Festlegung eines Stundensatzes resp. einer maximalen Inspektionsgebühr bzw. eines Höchstbetrags als notwendig. Die beaufsichtigten Firmen müssten die Inspektionskosten budgetieren können, zumal sie keinen Einfluss auf die Anzahl der teilnehmenden Inspektoren und die anfallenden Kosten nehmen könnten. Mit derselben Begründung beantragen ASSGP und GRIP,einen festen Stundenansatzes oder eine maximale Aufwandgebühr pro Inspektion (allenfalls kategorisiert in „gross, mittel und klein“) in den Verordnungsentwurf aufzunehmen.

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Bern, 18. Juli 2018 Der Direktor

Dr. Raimund T. Bruhin