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Vernehmlassung 2017/54: Revision des Verordnungsrechts im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) · 7 Seiten

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Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über seine Gebühren

III. Gebühren für Chargenfreigaben

Humanarzneimittel

1. Prüfung der Qualitätsspezifikationen im Rahmen eines

Chargenfreigabegesuchs 2000.–

2. Prüfung eines Plasmapools im Rahmen eines Chargen-

freigabegesuchs (pro Marker) 150.–

IV. Bewilligung von klinischen Versuchen

Humanarzneimittel

1. Neuer klinischer Versuch 5000.–

2. Änderung klinischer Versuch 1000.–

V. Gebühren für Betriebsbewilligungen

Human- und Tierarzneimittel

1. Erteilung von Betriebsbewilligungen 500.–

2. Änderung von Betriebsbewilligungen 200.– .--.

3. Ein- und Ausfuhren

3.1 Einfuhr von Arzneimitteln oder Blut oder Blutpro-

dukten 100.– 3.2 Generelle Ein- oder Ausfuhr von kontrollierten 200.–

Substanzen

3.3 Einmalige Ein- oder Ausfuhr von kontrollierten 100.–

Substanzen

VI. Gebühren für Zertifikate

Human- und Tierarzneimittel

1. Basiszertifikat für Betriebsbewilligung, Produkt oder 200.–

Chargenfreigabe ohne Beilage

t

2. Beilage zu einem Zertifikat (pro Beilage) 100.–