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Vernehmlassung 2017/54: Revision des Verordnungsrechts im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) · 7 Seiten
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Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über seine Gebühren
III. Gebühren für Chargenfreigaben
Humanarzneimittel
1. Prüfung der Qualitätsspezifikationen im Rahmen eines
Chargenfreigabegesuchs 2000.–
2. Prüfung eines Plasmapools im Rahmen eines Chargen-
freigabegesuchs (pro Marker) 150.–
IV. Bewilligung von klinischen Versuchen
Humanarzneimittel
1. Neuer klinischer Versuch 5000.–
2. Änderung klinischer Versuch 1000.–
V. Gebühren für Betriebsbewilligungen
Human- und Tierarzneimittel
1. Erteilung von Betriebsbewilligungen 500.–
2. Änderung von Betriebsbewilligungen 200.– .--.
3. Ein- und Ausfuhren
3.1 Einfuhr von Arzneimitteln oder Blut oder Blutpro-
dukten 100.– 3.2 Generelle Ein- oder Ausfuhr von kontrollierten 200.–
Substanzen
3.3 Einmalige Ein- oder Ausfuhr von kontrollierten 100.–
Substanzen
VI. Gebühren für Zertifikate
Human- und Tierarzneimittel
1. Basiszertifikat für Betriebsbewilligung, Produkt oder 200.–
Chargenfreigabe ohne Beilage
t
2. Beilage zu einem Zertifikat (pro Beilage) 100.–