Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur
Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe
V3E Hexis AG (ausser bei Art. 72, 74 und 87 sowie Anhang 2.3 EnFV und Art. 98 Abs. 2 Bst. e CO2-Verordnung)
HT ceramix SA (ausser bei Art. 72, 74 und 87 sowie Anhang 2.3 EnFV und Art. 98 Abs. 2 Bst. e CO2-Verordnung)
ZBV St. Galler Bauernverband (mit einer Abweichung in Art. 54 EnV)
Verband Thurgauer Landwirtschaft
Die Umwelt- und Naturschutzverbände (WWF, Pro Natura, Greenpeace, SVS und Aqua Viva) sowie VCS und Fussverkehr Schweiz haben über weite Teile identische Stellungnahmen eingereicht. Diese Vernehmlassungsteilnehmer werden im Bericht als „Umwelt- und Naturschutzverbände“ erwähnt.
Abweichungen zwischen den Stellungnahmen bestehen zu Art. 26 der geltenden CO2-Verordnung (Greenpeace und Fussverkehr Schweiz äussern sich nicht dazu), Art. 51 EnFV (nur WWF und Aqua Viva äussern sich dazu), Art. 8, 9 und 10 EnV (nicht identische Stellungnahmen) und Art. 14 EnV (nur WWF und Aqua Viva äussern sich dazu).
4.1. Zusammenfassung
Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens pro Bereich dargelegt.
Herkunftsnachweis und Stromkennzeichnung (EnV / HKSV): Die meisten Vernehmlassungs-
teilnehmer sind mit den Änderungen im Bereich Herkunftsnachweise und Stromkennzeichnung einverstanden. Die volle Deklarationspflicht wird von diversen Teilnehmern explizit begrüsst, v.a.
aufgrund der erhöhten Transparenz für die Endverbraucherinnen und Endverbraucher. Einige
Vernehmlassungsteilnehmer (insbesondere aus Wirtschaftskreisen) stellen den Antrag, um Kosten und Aufwand tief zu halten, zusätzliche Ausnahmeregelungen zu erlassen, beispielsweise für
börsengehandelten Strom. Andere Vernehmlassungsteilnehmer möchten die heutige Regelung beibehalten oder beantragen, dass die Stromkennzeichnung freiwillig werden soll, da das System zu teuer und zu aufwendig sei.
Nationales Interesse (EnV): Die Umwelt- und Naturschutzorganisationen fordern eine deutliche Erhöhung der in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Schwellenwerte und mehrheitlich eine
Berücksichtigung des Winterstromanteils. Andere Vernehmlassungsteilnehmer fordern dagegen eine Senkung der Schwellenwerte. Vernehmlassungsteilnehmer aus der Strombranche fordern, dass Anlagen bereits ab einer geringeren Stundenzahl als voll steuerbar gelten sollen. Die Umwelt- und Naturschutzorganisationen verlangen, dass nicht nur Bauten in Biotopen von nationaler Bedeutung ausgeschlossen werden sollen, sondern auch Anlagen ausserhalb, wenn diese Auswirkungen auf die Biotope haben. Die Strombranche möchte Anlagen mit Auswirkungen jedoch explizit zulassen.
Abnahme- und Vergütungspflicht (EnV): Die Umwelt- und Naturschutzverbände sowie die Erneuerbare Energien-Verbände, SP und GLP begrüssen die vorgeschlagene Regelung, dass sowohl die Kosten des Bezugs bei Dritten wie auch die Eigenproduktion berücksichtigt werden. Strombranche, Dachverbände der Wirtschaft und bürgerliche Parteien plädieren dafür, dass nur die Kosten des Bezugs bei Dritten berücksichtigt werden. Ihr zentrales Argument ist, dass die Kosten der eigenen Produktionsanlagen nicht vermieden werden können, da diese unabhängig von zusätzlicher
dezentraler Einspeisung anfallen.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (EnV): Insbesondere die Netzwirtschaft ist der Ansicht, dass der Ort der Produktion zu unklar gefasst sei und beliebig ausgedehnt werden könne. Auch wurde angemerkt, dass die Grenze zum Zusammenschluss zu tief und an einem nicht praktikablen Ort liege. Die Swissolar sowie Produzenten- und Konsumentenverbände fordern, grundsätzlich die offene Regelung möglichst beizubehalten und die Erheblichkeitsschwelle nicht weiter zu erhöhen. Mieter-