Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur

Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe

Effizienzvorschriften Geräte (Verordnung über die Anforderungen an die Energieeffizienz

serienmässig her-gestellter Anlagen, Fahrzeuge und Geräte, EnEV, Vernehmlassungsentwurf):

Diverse Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen die verbesserte Lesbarkeit der Verordnung und die direkten Verweise auf EU-Richtlinien. Teilweise wird eine vollständige Angleichung an das EU-Recht gefordert, um den Handel mit der EU zu fördern. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer äussern sich positiv zum Einbezug gewisser Bauprodukte; die Abgrenzung gegenüber kantonalen Kompetenzen seien klar.

Effizienzvorschriften Fahrzeuge (EnEV): Die Rückmeldungen beschränken sich auf Stellungnahmen, die die Abschaffung oder die Neuausrichtung der Energieetikette auf die Emissionsvorschriften

fordern, den relativen Anteil bei der Berechnung der Energieeffizienzkategorie in Frage stellen und Anpassungen bei der Angabe der CO2-Emissionen vorschlagen.

CO2-Zielwerte Fahrzeuge (CO2-Verordnung): Die EnDK und die meisten Kantone, SP sowie Umwelt- und Naturschutzverbände fordern, die Ausnahmen vom Geltungsbereich restriktiver zu regeln, die Abtretung von Fahrzeugen zwischen Importeuren sowie Spezialziele für einzelne Fahrzeugmarken zu streichen, die Zielwertüberschreitung bei der Sanktionsberechnung auf eine Nachkommastelle zu runden (anstelle der Abrundung auf ganze Gramm CO2/km), die Berechnungsformeln für die CO2- Emissionen von Fahrzeugen ohne Messwerte anzupassen, die bisher geltenden Sanktionsbeträge beizubehalten (anstelle einer jährlichen Anpassung an den Wechselkurs) sowie den Ausschluss von Elektrofahrzeugen, welche kurz nach dem Import in die Schweiz reexportiert werden. Breite Kreise fordern, dass wie bisher der biogene Anteil im Erdgas-/Biogas-Treibstoffgemisch angerechnet bzw. von den sanktionsrelevanten CO2-Emissionen von Gasfahrzeugen abgezogen wird. Die EnDK, die meisten Kantone, GPS und GLP sowie Umwelt- und Naturschutzverbände fordern, dass die

Einführungserleichterungen Phasing-in und Supercredits gestrichen oder gemäss der EU-Regelung ausgestaltet werden; die Verbände der Wirtschaft und insbesondere der Verkehrswirtschaft, TCS und FDP schlagen vor, die Erleichterungen zu verstärken und zu verlängern, die Modalitäten nach

Personenwagen und Nutzfahrzeugen zu differenzieren und bei Letzteren erst festzulegen, wenn weitere Grundlagen vorliegen. Die EnDK und die meisten Kantone begrüssen, dass das

Referenzleergewicht aufgrund der im Vollzug erfassten Werte berechnet wird, während insbesondere die Automobilbranche verlangt, dass das Referenzleergewicht der EU-Regelung übernommen wird.

WKK-Anlagen (CO2-Verordnung): Mehrere Kantone wünschen, dass die geförderten WKK-Anlagen die Luftreinhalteverordnung einhalten müssen. Dies bedeutet, dass Anlagen, welche die Teilrückerstattung der CO2-Abgabe erhalten, saniert sein müssen. Weiter wird insbesondere aus Industriekreisen eine Absenkung der Mindestgrenze der Feuerwärmeleistung von 1 MW oder andere

Flexibilisierungen (bspw. Antrag auf Rückerstattungsgemeinschaften) gewünscht, damit auch kleinere Anlagen von der Rückerstattung profitieren können.

Globalbeiträge Gebäude (CO2-Verordnung): Einige Kantone sowie die EnDK beantragen Ergänzungen in den Art. 104 (Aufnahme „ersetzen elektrischer Widerstandsheizungen“) und Art. 106

(kantonaler Kredit nur für Erhalt Ergänzungsbeitrag erforderlich). Der in Art. 106 festgehaltene Einsatz der Mittel (80 % für direkte Massnahmen / 20 % für indirekte Massnahmen) wird von den Kantonen als sinnvoll erachtet.

Geothermie (CO2-Verordnung): Verschiedene Kantone regen eine bessere Koordination zwischen den Verfahren auf Stufe Bund und Kanton an; ebenso beantragen sie Einsitz in die Expertengremien sowie dieselben Rechte an den Geodaten, wie sie swisstopo hat. Die Fristen für die Geodatenabgabe an swisstopo, für die Nutzung und Bearbeitung durch swisstopo und zuoberst die Veröffentlichung hat zu vielen Rückmeldungen geführt, insbesondere industrienahe Vernehmlassungsteilnehmer fordern längere Schutzfristen.

Eigenverbrauch / Wechsel Netzanschluss (StromVV): Erneuerbare Energien-Verbände verlangen, die Verweigerungsgründe des Netzbetreibers beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch zu

präzisieren oder zu streichen. Sie verlangen, den Nachweis zur Gewähr des internen Betriebs fallen zu lassen. Letztlich wird verlangt, die Anschlussanlagen, die dem Netzbetreiber vergütet werden müssen, zu benennen.