Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/77: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018 · 27 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018 Ergebnisbericht zur CO2-Verordnung
3 Ergebnisbericht zur CO2-Verordnung
3.1 Ausganslage
Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe sowie Betreiber fossil-thermischer Kraftwerke sind gemäss CO2-Gesetz dazu verpflichtet, einen Teil der versursachten CO2-Emissionen im Inland zu kompensieren. Zur Erfüllung dieser Pflicht können Projekte und Programme durchgeführt werden, die im Inland für die Kompensation anrechenbare Emissionsverminderungen erzielen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK hat den Vollzug der Kompensationspflicht 2015 geprüft und unter anderem empfohlen, Methoden und Standards wie sie in der Vollzugsmitteilung beschrieben sind, für alle Projekte verbindlich zu erklären.
Aufgrund dessen werden mit dieser Revision der CO2-Verordnung zwei Arten von verbindlichen Vorgaben für Projekte und Programme zur Emissionsverminderung in Inland vorgeschlagen:
Einerseits werden verbindliche Anforderungen an die Berechnungen von
Emissionsverminderungen und an Monitoringkonzepte für Projekte und Programme im Zusammenhang mit Wärmeverbünden und für Projekte und Programme mit Deponiegas festgelegt. Das UVEK soll im Zusammenhang mit diesen Methoden die Möglichkeit haben, technische Parameter wie Emissionsfaktoren der aktuellen Entwicklung anzupassen.
Andererseits sollen alle Gesuche in einheitlichem Format und unter Verwendung der
gleichen Vorlagen eingereicht werden.
Weiter werden basierend auf Erfahrungen aus der Vollzugspraxis die Fristen für die jährliche Erfüllung der Kompensationspflicht und für die Eingabe des ersten verifizierten Monitoringberichts angepasst. Neu festgelegt wird zudem der Zeitpunkt des erneuten Beginns der Kreditierungsperiode von Projekten und Programmen, die wesentliche Änderungen erfahren haben.
Schliesslich soll die Gebühr für die Rückerstattung der CO2-Abgabe aufgrund des gesunkenen Aufwands für die Bearbeitung der Gesuche gesenkt werden.
3.2 Eingegangene Stellungnahmen
Gesamthaft sind 80 Stellungnahmen zur Teilrevision der CO2-Verordnung von den Vernehmlassungsteilnehmern (nachfolgend «Teilnehmende») beim BAFU eingetroffen, davon 23 von Kantonen und 57 von weitere Interessierten.
3.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
3.3.1 Allgemeine Bemerkungen
Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die vorliegende Teilrevision der CO2-Verordnung breite Unterstützung geniesst, wobei sich gleichzeitig eine beträchtliche Anzahl der Teilnehmenden weitere Vereinfachungen wünscht.
Der allergrösste Teil der Stellungnahmen betrifft die verbindlichen Anforderungen für Projekte und Programme mit Wärmeverbünden (Standardmethode Wärmeverbünde), wobei die grosse Mehrheit der Teilnehmenden mit den meisten der vorgeschlagenen Vorgaben einverstanden ist. Viele Teilnehmende fordern allerdings unter anderem Anpassungen bei den Vorgaben für die Berechnung von Referenz- und Projektemissionen sowie bei den Vorgaben für Projekte und Programme zur Nutzung von Abwärme aus Kehrichtverbrennungsanlagen. Im Folgenden werden die Stellungnahmen gegliedert nach Gruppen der Teilnehmenden zusammengefasst. Eine Zusammenfassung der Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln findet sich ergänzend dazu in Abschnitt 3.3.2.
10/27 054.11-00022/00004/00003/R323-0684